HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Mindestlohn-Dokumentationspflicht

Der Wirrwarr bleibt

Die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn bleiben auch nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Verordnung zum 1. August 2015 ein Ärgernis. Zunächst einmal bleibt es bei dem Grundsatz, dass bei allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und bei Beschäftigungsverhältnissen in Branchen, die in besonderem Maße für Schwarzarbeit anfällig sind, die Arbeitszeit zu dokumentieren ist und zwar mit Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit und nicht nur der bloßen Dauer. 

Es gibt jetzt aber neue Ausnahmen: die Dokumentationspflicht entfällt grundsätzlich ab einem verstetigtem monatlichen Entgelt von 2958 € (dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 348 Stunden bei einem Entgelt von 8,50 €) und nun mehr dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2 000 Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.

Zudem gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Die Ausnahme greift auch ein, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist und es sich z. B. um ein Familienmitglied des GmbH-Geschäftsführers handelt. Das hat gerade auch Bedeutung bei geringfügigen Beschäftigungen.

 

Problematisch bleibt jedoch, ob zum Beispiel Parkettleger oder Schreiner im weitesten Sinne zum Baugewerbe gezählt werden und damit per se aufzeichnungspflichtig sind. „Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass unsere Betriebe weder zum Baugewerbe gehören noch aus sonstigen Gründen für Schwarzarbeit anfällig sind“, so Wohnhandwerker-Geschäftsführer Michael Peter. „Aus diesem Grund sind unsere Mitgliedsbetriebe auch nicht aufzeichnungspflichtig.“

WEITERE NACHRICHTEN

Hannes Seidel aus St. Ingbert glücklicher Sieger

Weiterlesen

Auszeichnungen für Teilnehmer am qih-Qualitätssiegel

Das qih-Qualitätssiegel erhalten ausschließlich Innungsfachbetriebe, die nach Ansicht ihrer…

Weiterlesen

Eine kleine Übersicht über die Erfolge der Verbandsarbeit der letzten Jahre

Wir möchten an dieser Stelle einen kleinen Überblick geben über die…

Weiterlesen

Gemeinsame Tagung der Vorstände von Schreiner- und Raumausstatterinnung

Zwei Tage lang stand das Parkhotel in Weiskirchen im Zeichen der…

Weiterlesen

Keine Auswirkung in der Konkurrenz der Wohnhandwerker-Tarifverträge zu den Sozialkassen

Die erheblichen Störungen und volkswirtschaftlichen…

Weiterlesen

Neue Modalitäten der Beschulung

Ab dem nächsten Schuljahr 2015/2016, also nach den Sommerferien, greift die neue Regelung hinsichtlich der…

Weiterlesen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes sucht kreative Saarunternehmen

Unternehmen, Institutionen und Designer, die…

Weiterlesen

Tag der offenen Tür am Samstag, 11. Juli von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Zum 30. Juni schließen wir die umfangreichen Ausstattungsinvestitionen in…

Weiterlesen

Entgelt steigt zum 1. Juni 2015, Ausbildungsvergütung zum 1. August, Zusatzrente ab 2016

In einer intensiven Verhandlungsrunde, bei der die Gespräche…

Weiterlesen