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HOLZTREPPEN - SICHER AUF SCHRITT UND TRITT

Erhebliche Belastungen werden häufig unterschätzt

 

Häufig begegnet man der Auffassung, Treppen seien lediglich untergeordnete Bauteile. Das Gegenteil ist der Fall: Von der Nutzung her gesehen sind Treppen die am häufigsten beanspruchten Bauteile. Beim Transport schwerer Gegenstände beispielsweise sind sie großen Verkehrslasten ausgesetzt. Belastungen treten in der Regel dynamisch mit erheblichem Stoßfaktor auf.
Die Bauordnungen aller Bundesländer regeln in großem Umfang Sicherheitsfragen. Für Treppen sind insbesondere die Bereiche "Standsicherheit und Verkehrssicherheit" von Bedeutung.

Nach § 16 der Bauordnung des Saarlandes (LBO) zum Beispiel muß jede bauliche Anlage im ganzen und in ihren Teilen sowie für sich allein standsicher und dauerhaft sein.
Wann eine Treppe standsicher und dauerhaft ist und welche Anforderungen an die Verkehrssicherheit (Steigungsverhältnis und anderes) gestellt werden, ist in bauaufsichtlich eingeführten Normen geregelt. Aus dem Fehlen entsprechender Vorschriften im Gesetz kann also nicht geschlossen werden, daß es keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften gibt. Vielmehr hat der Gesetzgeber Normen zum "Gesetz" erklärt.

Durch die neuen Landesbauordnungen zieht sich die Bauaufsicht immer mehr aus der präventiven Prüfung baulicher Maßnahmen zurück, ohne daß dadurch inhaltlich Vorschriften reduziert werden. Es verbleibt somit die Verantwortung bei den am Bau Beteiligten, nämlich dem Entwurfsverfasser, dem Unternehmer und dem Bauherrn.

Welche Mängel beispielsweise Holztreppen erfahrungsgemäß zeigen können, ist auf unserer Grafik zu sehen.

 

Ausschnitt 1:
Stufen und Wangen 40 bis 45 mm anstatt mindestens 50 mm.

Ausschnitt 2:
Verbindung Wangen-Stufen mit Holzschrauben (Spax), je Stufenkopf zwei, anstatt je Treppenlauf zwei bis drei Spannschrauben.

Ausschnitt 3:
Auflagerpunkte am An- und Austritt, bei gewendelten Treppen auch im Eckbereich der Wandwangen, sind nicht ausreichend bemessen oder gar nicht vorhanden.

Ausschnitt 4:
Wangenquerschnitte bei gewendelten Treppen beim Anschluß an den Wendepfosten zu gering.

Ausschnitt 5:
Gewendelte Treppen, Wendelung mit 3 bis 4 Stufen ergibt zu schmale Stufen zum Treppenauge, zusätzlich großer Höhenversatz der Handläufe (keine möglichst durchgängige Griffsicherheit). 


Weitere Informationen finden Sie unter http://www.treppenbau.de