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MEISTERVORBEREITUNG

Bestandene Meisterprüfung dokumentiert nach wie vor Spitzenleistung im Handwerk

Die Meisterprüfung im Schreinerhandwerk hat sicherlich immer noch einen hohen Stellenwert.  Es geht dabei nicht allein um die Erfüllung der Regelvoraussetzung zur Selbstständigkeit, sondern um den Nachweis qualifizierter Kenntnisse und Fertigkeiten im handwerklich-technischen aber auch im eher kaufmännischen Bereich. Profunde Fach- und EDV-Kenntnisse werden heute von einem Meister ebenso verlangt, wie Befähigungen in der Arbeitsvorbereitung, Abrechnung und nicht zuletzt in der Mitarbeiterführung.

Der nach wie vor wichtigste Nachweis dafür liefert eine bestandene Meisterprüfung!

Aber ohne konkrete und spezifische Vorbereitung ist die aus vier Teilen bestehende Prüfung kaum zu schaffen. Daher bereiten Lehrgänge auf die Prüfung vor, berufsbegleitend (meist über drei Jahre hinweg, abends oder samstagsmorgens) oder in Vollzeit (zu den üblichen Schulzeiten). Welchen Weg man beschreitet, muss jeder für sich entscheiden. Richtig ist der Weg aber allemal, wie uns die hohen Vermittlungsquoten unserer jungen Meister in die Unternehmen immer wieder zeigen!

Mittlerweile hat aber auch die Politik erkannt, dass nicht nur die akademische Bildung förderwürdig ist. Daher ist schrittweise die Gleichwertigkeit der beruflichen Abschlüsse mit akademischen Abschlüssen erfolgt und damit einhergehend auch eine Angleichung der finanziellen Förderung.

So geschehen mit dem von Bund und Ländern gemeinsam finanzierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sog. "Meister-BAföG". Damit ist ein individueller Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen, eingeführt worden. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.

Seit dem 01. August 2016 gilt das neue AFBG, mit dem das erfolgreiche Meister-BAföG zu einem Aufstiegs-BAföG wurde. Mit höheren Fördersätzen, höheren Zuschussanteilen und höheren Freibeträgen bietet das neue AFBG gleichwertige Förderbedingungen, wie sie auch Studierende in Form des BAföG erhalten. Mit dem AFBG wird gefördert, wer sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereitet. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht mehr zurückgezahlt werden muss, und teils alas Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau(KfW) über ein zinsgünstiges Darlehen.

Weitere Infos finden Sie unter www.bmbf.de oder www.aufstiegs-bafög.de

Zudem ist im Jahr 2018 eine Förderrichtlinie des Saarlandes in Kraft getreten, die einen Meister- und Aufstiegsbonus in Höhe von 1.000 € für Absolventen entsprechender Fortbildungsprüfungen vorsieht. Diese müssen ihre Fortbildung erfolgreich nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen haben.

Zuständig für die Bearbeitung und die Bewilligung der Anträge sowie die Auszahlung des Aufstiegsbonus (Meisterbonus) für das Handwerk ist die Handwerkskammer des Saarlandes.

Ansprechpartnerin für Informationen zum Aufstiegsbonus (Meisterbonus)

Frau Helga Herrgen
Telefon: 0681 5809-124
E-Mail: h.herrgen@hwk-saarland.de

Weitere Informationen zum Aufstiegsbonus finden sie auf der Seite der Handwerkskammer des Saarlandes

Jetzt anmelden zum zwölfmonatigen Meistervorbereitungskurs in Saarbrücken!

Die Meistervorbereitung in Tagesschulform am Standort Saarbrücken-Von der Heydt beginnt immer nach den Sommerferien mit einem neuen einjährigen Kurs. Durch die Kooperationsvereinbarung von Handwerkskammer des Saarlandes, Bildungsministerium und Wirtschaftsverband HKH Saar ist eine Durchführung in hoher Qualität gewährleistet.

Interessierten Gesellen und Gesellinnen bringt dabei die reformierte Handwerkordnung Vorteile. Sie können unmittelbar nach der Gesellenprüfung die Meisterprüfung im Schreinerhandwerk ablegen.

Der Meistertitel macht den Weg frei für eine leitende Position im Betrieb und ist das „Sprungbrett“ für die eigene Betriebsgründung. Angehende Meister erhalten in der Lehrwerkstatt Von der Heydt eine solide praxisnahe Ausbildung, um die neuesten Technologien später im Betrieb einzusetzen. Aufbauend auf den handwerklichen Fähigkeiten werden innovative Arbeitstechniken und Maschineneinsätze vermittelt. Insbesondere die immer größere Verbreitung findende CNC- und CAD-Technik hat an der Meisterschule Saarbrücken einen großen Stellenwert.

Anmeldungen an: Saarländische Meister- und Technikerschule, Meisterausbildung und Fachschule für Technik in Trägerschaft des Handwerks, Hohenzollernstraße 47-49, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681/5809-196, Fax 0681 / 56026, e-mail: mercedes.becker@hwk-saarland.de Weitere Auskünfte erteilen auch Patrick Dietz, Wirtschaftsverband HKH Saar, Saarbrücken-Von der Heydt, Tel. 0681/ 991 81 12, p.dietz@schreiner-saar.de oder David Hartmann, d.hartmann@schreiner-saar.de

Die Qualifizierung zum Handwerksmeister ist heute notwendiger denn je, denn sie sichert die Existenz im Arbeitsmarkt und bereitet auch auf eine eventuelle Existenzgründung im Handwerk solide vor. Neben der Möglichkeit die Meisterprüfung in Tagesform zu absolvieren, können auch die Lehrgänge in Abendform absolviert werden. Die Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Handwerk gliedert sich in folgende vier Teile: Teil I Fachpraxis, Teil II Fachtheorie, Teil III Wirtschaft und Recht und Teil IV Berufs- und Arbeitspädagogik. 

Zur Meisterprüfung ist zugelassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.

Der Prüfling hat in vier selbstständigen Prüfungsteilen nachzuweisen, dass er wesentliche Tätigkeiten  seines Gewerbes meisterhaft verrichten kann (Teil I), die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II), die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil III) sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil IV) besitzt. 

Die Hauptlehrgänge können in einer beliebigen Reigenfolge zu verschiedenen Prüfungsterminen abgelegt werden. Die Meisterprüfung ist insgesamt bestanden, wenn jeder der vier Teile der Meisterprüfung bestanden worden ist.. Die Hauptlehrgänge II und IV können – je nach möglicher Arbeitsbelastung – auch parallel belegt werden. Die Lehrgänge I und II finden in der Regel parallel statt. In den Sommer- und Weihnachtsferien findet kein Unterricht statt. 

Jedes Jahr beginnen die Lehrgänge für Teil III „Wirtschaft und Recht“ im Mai und November in Teilzeit. Für Teil IV „Berufs- und Arbeitspädagogik“ ist Lehrgangsbeginn jeweils im Januar/Februar und August/September in Teilzeit und für die Teile I und II jeweils bei ausreichender Teilnehmerzahl. Die berufsbegleitenden Lehrgänge finden statt, abends von 17.30 Uhr bis 20.45 Uhr und/oder samstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr. Die Hauptlehrgänge „Wirtschaft und Recht“ und „Berufs- und Arbeitspädagogik“ finden in Saarbrücken abends oder samstags, bei ausreichender Nachfrage samstags auch in Dillingen und Neunkirchen und abends  auch in Wadern, statt. 

Bei Fragen zur Meisterprüfung wenden Sie sich an die Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Tel. 0681 5809 116 (Hr. Geßner) oder an die Verbandsgeschäftsstelle in Saarbrücken – Von der Heydt, Tel. 0681 991 81 12 (Hr. Weiand), E-Mail: g.weiand@schreiner-saar.de

 

Meistervorbereitung Tischler

 

 

 

 

 

Bezeichnung

Dauer

Unterr.
Stunden

Unterr. Tage

 Preis

Teil I

Fachpraxis

9 Monate

192

Dienstags

  1.150 €

Teil II

Fachtheorie

22 Monate

540

Mo, Sa

  2.080 €

Teil III

Wirtschaft und Recht

12 Monate

228

 

     770 €

Teil IV

Berufs- u. Arbeitspädagogik

4 Monate

96

 

     370 €

 

 

 

Prüfungsgebühren Teil I-IV

 

     615 €

 

 

 

 

Gesamt

4.985 €

 

 

 

Bafög (30,5% Zuschuss)

 

  1.520,43 €

 

 

 

Bafög (69,5 % Darlehen)

 

  3.464,58 €

 

 

bei bestandener Prüfung 25 % Darlehenserlass

 

 

     866,14 €

Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung 25,00 Euro

 

 

 

  

Bücher Teil III zurzeit: 85,80 Euro

 

 

 

 

 

Bücher Teil IV zurzeit: 33,80 Euro

 

 

 

 

 

Es entstehen noch Kosten für Material und Bücher für die Fachkurse