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Wege aus der Krise

Die Bundesregierung verlängert die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Betriebe bis zum Jahresende. Unternehmensberater Uwe Munkelt aus Sulzbach warnt: „Was im Frühjahr sinnvoll war, könnte jetzt ein Problem werden“.

Im Mai d.J. meldeten in Deutschland fast 10 % weniger Firmen Insolvenz an als im Vorjahr. Jedoch: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Nach Aussage der Auskunftei Creditreform wird die Anzahl der verdeckt verschuldeten Unternehmen auf 550.000 in Deutschland geschätzt. Sollte die Insolvenzantragspflicht bis März 2021 verlängert werden, geht man von 700.000 bis 800.000 betroffenen Firmen in Deutschland aus. Munkelt: „Die Aussetzung der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht, selbst wenn Sie jetzt nicht mehr für den Fall der Zahlungsunfähigkeit gilt, wird unweigerlich zu einer wirtschaftlichen Pandemie führen, denn zahlungsunfähige und überschuldete Firmen werden andere infizieren. Es kommt zu einer Kettenreaktion von Schieflagen, wobei die Schwachen, meist mittelständische Unternehmen, auf der Strecke bleiben werden.“ Viele Unternehmer nutzten die von der Regierung eingeräumte Zeit nicht, um Veränderungen im Unternehmen vorzunehmen, um ihren Betrieb zu retten und erfolgreich oder mit einem „blauen Auge“ aus der Krise zu führen. Viele warten darauf, dass der Hebel umgelegt wird und die Wirtschaft wieder anspringt. Bis das so weit sein wird, wird noch einige Zeit ins Land gehen und für viele betroffene Firmen wird es zu spät sein.

Den Unternehmern könne man nur raten, endlich ihre „rosarote Brille“ auszuziehen und zu handeln. Die Strukturen im Betrieb müssen überprüft werden, um Einsparpotentiale festzustellen. Die gesamte Kostensituation im Unternehmen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Es gibt Stellschrauben im Unternehmen, die man bewegen kann oder muss, um ggf. aus der Krise zu kommen.

Der Weg zum Amtsgericht ist der letzte Schritt, den es zu vermeiden gilt. Bevor es soweit ist, sollte man sich die Hilfe eines fachkundigen Dritten sichern. Was Viele nicht wissen: Die Bundesregierung fördert die Beratungskosten eines bei der BAFA akkreditierten Beraters zu 50%. Der Eigenanteil für die Beratung kann gut angelegtes Geld sein, bevor der Insolvenzverwalter in der Tür steht.

Weitere Infos: www.bafa.de; www.mirat.de

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