letzte Aktualisierung: 06.01.2021, 13:20 Uhr
Ausbildungsförderung durch den Bund - Förderrichtinie
Berufsausbildungsbeginn zwischen dem 1. August 2020 und dem 15. August 2021 unabhängig vom Zeitpunkt des Abschlusses des Ausbildungsvertrages. Kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Zuwendung, sondern nur bis zur Erschöpfung der Mittel. Zeitnah Antrag stellen!
Weitere bundesspezifische Informationen finden Sie auch beim Bundesverband Tischler Schreiner Deutschland.