HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Mindestlohn-Dokumentationspflicht

Der Wirrwarr bleibt

Die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn bleiben auch nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Verordnung zum 1. August 2015 ein Ärgernis. Zunächst einmal bleibt es bei dem Grundsatz, dass bei allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und bei Beschäftigungsverhältnissen in Branchen, die in besonderem Maße für Schwarzarbeit anfällig sind, die Arbeitszeit zu dokumentieren ist und zwar mit Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit und nicht nur der bloßen Dauer. 

Es gibt jetzt aber neue Ausnahmen: die Dokumentationspflicht entfällt grundsätzlich ab einem verstetigtem monatlichen Entgelt von 2958 € (dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 348 Stunden bei einem Entgelt von 8,50 €) und nun mehr dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2 000 Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.

Zudem gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Die Ausnahme greift auch ein, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist und es sich z. B. um ein Familienmitglied des GmbH-Geschäftsführers handelt. Das hat gerade auch Bedeutung bei geringfügigen Beschäftigungen.

 

Problematisch bleibt jedoch, ob zum Beispiel Parkettleger oder Schreiner im weitesten Sinne zum Baugewerbe gezählt werden und damit per se aufzeichnungspflichtig sind. „Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass unsere Betriebe weder zum Baugewerbe gehören noch aus sonstigen Gründen für Schwarzarbeit anfällig sind“, so Wohnhandwerker-Geschäftsführer Michael Peter. „Aus diesem Grund sind unsere Mitgliedsbetriebe auch nicht aufzeichnungspflichtig.“

WEITERE NACHRICHTEN

Allen Widrigkeiten zum Trotz ist aktuell die Sommergesellenprüfung im Ausbildungszentrum des Wirtschaftsverbandes in Saarbrücken-Von der Heydt…

Weiterlesen

In Absprache mit der Berufsschule Saarbrücken konnten am Freitag und Samstag nach Christi Himmelfahrt wegen Corona ausgefallene Unterrichtsstunden im…

Weiterlesen

Dankenswerterweise hat die saarländische Landesreigerung nun im Nachgang zur Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs die…

Weiterlesen

Die Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU) plädiert bei der angestrebten Rücknahme der Beschränkungen im Rahmen der Corona-Krise…

Weiterlesen

Raumausstatter und Schreiner versuchen gemeinsam, den Notstand bei Schutzmasken zu bekämpfen.

Weiterlesen

Nachfolgende Lehrgänge in der Schreinerlehrwerkstatt in Saarbrücken-Von der Heydt sind ausgesetzt.

Weiterlesen

Bitte Dateidownload (unten) beachten.

Weiterlesen

Hier finden Sie wichtige und erste Informationen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Probleme infolge der Corona-Pandemie.

Weiterlesen

Erneut eine runde Sache mit sehr gutem Besuch war die 21. Auflage der südwestdeutschen Bestattertagung Anfang März, diesmal in der Handwerkskammer…

Weiterlesen