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Arbeitszeitregelung 1.0 passt nicht mehr zu unserer Lebensrealität 4.0.

„Ein modernes Arbeitszeitgesetz“ lautete der Titel der Veranstaltung, zu der die Saarländischen Unternehmensverbände, darunter der Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar mit seinen Wohnhandwerker-Innungen, Ende Februar ins Saarbrücker VHS-Zentrum eingeladen hatten.

VSU-Präsident Oswald Bubel sprach sich nachdrücklich für eine Anpassung des AZG an den EU-Standard aus

Oswald Bubel, Präsident der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), erklärte: „Die Digitalisierung verändert Wirtschaft und Gesellschaft mit hoher Geschwindigkeit. Dabei wandelt sich auch die Art und Weise, wann und wie wir arbeiten, von Grund auf. Das Arbeitszeitgesetz ist 24 Jahre alt, längst passt die Arbeitszeitregelung 1.0 nicht mehr zur Arbeits- und Lebensrealität 4.0. Wer konnte vor 24 Jahren per E-Mail mit Kunden kommunizieren, wer wusste da etwas von vernetzter Produktion? Wir müssen unsere veralteten Arbeitszeitregelungen an die neue Welt der Arbeit und der Gesellschaft anpassen!“

Zum einen bräuchten die Unternehmen - quer durch alle Branchen - eine Flexibilisierung der Arbeitszeit. Insbesondere die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit auf maximal zehn Stunden sei nicht mehr zeitgemäß. Gleichzeitig betonte Bubel: „Unser Ziel ist aber keine Erhöhung des Arbeitszeitvolumens. Wir fordern vielmehr eine Gesetzesänderung zu mehr Flexibilität. Der Rahmen der EU-Richtlinie sollte ausgeschöpft werden – weg von einer täglichen hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von maximal 48 Stunden im Durchschnitt. Zudem müssen wir zu einer flexiblen Gestaltung der 11-stündigen täglichen Ruhezeit kommen. Es muss möglich sein, auch nach Dienstschluss noch eine kurze Nachricht an einen Kollegen zu schicken, ohne dass die 11-stündige Ruhezeit wieder von vorne zu laufen beginnt.“

Bubel betonte, dass die Wirtschaft mehr Spielraum brauche, vor allem weil ihre Kunden mehr Individualität und Schnelligkeit einforderten. Gleichzeitig komme eine Neureglung auch den Beschäftigten zu Gute, weil sie mehr Spielraum schaffe für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Gerade auch für Wohnhandwerker sind die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes oft zu starr. Sie gestalten repräsentative Verkaufsräume oder moderne Arztpraxen. Sie renovieren Schulen und andere öffentliche Einrichtungen, oftmals außerhalb der Geschäftszeiten der gewerblichen Kunden und Behörden. Damit verbunden sind ständig wech­selnde Einsatzorte, weite Entfernungen und Termindruck bei kurzen Fertigungs- und Montage­zeiten oder Verzögerungen bei Vorarbeiten anderer Gewerke. Dennoch muss der neue Kindergarten pünktlich eröffnen! Oder es steht der Umzugstermin fest und es herrscht wenig Ver­ständnis, wenn die neue Küche nicht genutzt werden kann. Der Termin zur Neueröffnung wurde mit hohem Werbebudget angekündigt – ein großer Prestigeverlust, wenn in den Hotelzimmern die Gardinen fehlen oder der Parkett im neuen Laden nicht gelegt ist.

In der Praxis müssen Wohnhandwerker daher die gesetzlich geregelten, täglichen Arbeitszeiten oft überschreiten. Häufig erzwungenermaßen, um auf Entwicklungen in der Projektphase zu reagieren. Gerade die Mitarbeiter können nicht nachvollziehen, warum Montagen nicht sofort fertiggestellt werden können und stattdessen am nächs­ten Tag für kleine Restarbeiten nochmals stundenlange Fahr­zeiten in Kauf genommen werden müssen. Parkplatzsuche und Unfallgefahr stellen dabei eine weit höhere Belastung dar als eine minimal verlängerte Tagesarbeitszeit.

In der abschließenden Podiumsdiskussion im VHS-Zentrum nahm auch der neue saarländische Finanzminister Peter Strobel, zu diesem Zeitpunkt noch „einfacher“ Landtagsabgeordneter als Vertreter des Mittelstandes, teil. „Eine gesetzliche Wochenarbeitszeit beschwört noch keinen Ausbeutungstatbestand herauf.“ Er schreibe auch mal abends um 10 Uhr eine E-Mail an seine Mitarbeiter, damit er ein bestimmtes Thema aus dem Kopf bekomme. Er erwarte keine sofortige Antwort, es gehe nur darum, dass der Mitarbeiter am nächsten Morgen seinen Anweisungen nachkomme. „Wenn der Mitarbeiter dennoch gleich antwortet, handelt es sich um eine normale menschliche Reaktion und - bei Betrachtung mit dem gesunden Menschenverstand - nicht um eine Arbeitsaufnahme und damit um eine Unterbrechung der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit.“

Hier finden Sie den Flyer der saarländischen Unternehmensverbände zu den geforderten Änderungen des Gesetzes und eine Darstellung der aktuellen Gesetzeslage.

Bildnachweis: Fotograf Markus Lutz

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