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Musterarbeitsvertrag in französischer Sprache

Wie im letzten Wohnhandwerker ausführlich berichtet, müssen deutsche Unternehmen bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich unter anderem auch die Arbeitsverträge der entsandten Mitarbeiter vorhalten.

Dies muss nicht nur in deutscher Sprache geschehen, sondern es muss auch eine Übersetzung ins französische vorliegen - und dies zudem bei einem französisch sprechenden und in Frankreich beheimateten Beauftragten. Wir haben nun von einem spezialisierten Rechtsanwalt aus Saarbrücken eine Übersetzung unseres bekannten Musterarbeitsvertrages vornehmen lassen und stellen diesen auf unseren Internetseiten unseren Mitgliedern zum Download zur Verfügung.

WEITERE NACHRICHTEN

Samstag, 15. Februar von 9.30 Uhr bis 16.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Schreinerlehrwerkstatt in Saarbrücken-Von der Heydt

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Innungsversammlungen mit Neuwahlen

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