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PKW Maut für alle

1. April: Regelung orientiert sich an der Mindestlohngesetzgebung

Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, dass die „PKW-Maut für alle“ steht – auch für Bürger, die gar kein Auto und keinen Führerschein besitzen. Aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung wie auch aus Gründen der nationalen Sicherheit und des Umweltschutzes sei dies geboten. Ein Sprecher erklärte dazu, dass man sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Vorbild genommen habe. Auch dort habe man die Ideen des Koalitionsvertrages viel weiter entwickelt, als dies jemand bei Abschluss des Vertrages erwartet habe. Auf das Artikelgesetz konnte sich der Koalitionsausschuss schon verständigen. Es besteht aus einem Satz: „Die PKW-Maut für alle kommt!“

Das Ministerium von Frau  Nahles habe das beim Mindestlohn vorgemacht. Zuerst das Gesetz und danach viele Verordnungen, die der Minister allein bestimmen könne. Man sei auch davon begeistert, wie Frau Nahles jetzt auch einfach Ausnahmen vom Gesetzeswortlaut verkünde. Ein beachtliches Beispiel sei hier die Befreiung vom Mindestlohn für Amateurfußballer. Wenn die Ministerin erkläre, das sei alles so nicht gemeint gewesen und der DFB dies bestätige, habe das eine solch große Legitimation, dass man sich weitere gesetzliche Umsetzungen sparen könne. Mit dem allseits bestens beleumundeten ADAC stehe auch schon eine gesellschaftlich relevante repräsentative Organisation bereit, die alles bestätige, solange es den eigenen Mitgliederumfragen entspreche.

Auf den Einwand, wo da die Demokratie bleibe, erklärte der Sprecher: „Auch daran haben wir gedacht. Wir wollen insoweit erneut das BMAS zum Vorbild nehmen.“ Die exemplarische enge Zusammenarbeit des BMAS mit der Baubranche zeige hier Wege auf, wie man einen breiten gesellschaftlichen Diskurs und Abstimmungen im Parlament geschickt umgehen könne. Der jüngste Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung der Baubranche sehe zum Beispiel eine Berufsausbildungsabgabe von 900 € für Alleinmeister und Unternehmer ohne Mitarbeiter vor. Das sei im Prinzip ohnehin schon das gleiche wie die „PKW-Maut für alle“. Genauso wie die Berufsbildungsabgabe in der Baubranche jeden treffe, und treffen müsse, der gewerblich einen Fuß auf eine Baustelle setze, solle auch die „PKW-Maut für alle“ jeden Bürger treffen, der einmal in einem PKW mitfahre.

Die IG Metall und Gesamtmetall seien dann eben gefordert, einen Tarifvertrag zur PKW-Maut abzuschließen und dessen Allgemeinverbindlichkeit zu beantragen. Schmackhaft könne man das den Tarifvertragsparteien mit der Aussicht auf noch größeren Einfluss auf die Regierungspolitik machen – die Übernahme von ganzen Gesetzespassagen aus den Tagungsmappen von IG Bau und Bauverbänden zeige, was hier alles möglich sei. Und für die Autobranche eröffnet sich mit der „PKW- Maut für alle“ die Chance auf eine stete Förderung der Elektromobilität. Wenn jeder PKW-Maut bezahle, sei auch genug Geld im Topf. „Wir können wie auch die Baubranche mit der „Notwendigkeit zur Förderung der beruflichen Bildung“ jederzeit vermeintlich übergeordnete Rechtsgüter erfinden, die dann Konstellationen eröffnen, die wir nicht mehr überblicken, aber dann doch irgendwie gemanagt kriegen. Die Überwachung und Kontrolle unterstellt man dann eben auch den bewaffneten Kräften vom Hauptzollamt. 16.000 neue Mitarbeiter sollten hier genügen.“ Flankierend erwäge man die Einführung einer generellen Fahrtenbuchpflicht. Das BMAS habe ja auch gute Erfahrung mit der Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit beim Mindestlohn gemacht. „Ja – die Andrea hat alles richtig gemacht“, zeigt sich der Sprecher hochmotiviert: „Wie jeder Arbeitgeber ist auch letztlich jeder Autofahrer kriminell. Nehmen Sie allein die vielen kleinen Parkverstöße oder die ganzen Temposünder. Wenn es nicht zu viele Kriminelle geben würde, würden Städte auch nicht annähernd so viel Geld mit ihren Blitzern verdienen.“ 

Daher setze man sich für die Umkehr der Beweislast ein: „Jeder Autofahrer gilt dann wie jeder Arbeitgeber so lange als schuldig, bis er das Gegenteil bewiesen hat.“ Eine Steilvorlage sieht der Sprecher hier in der Generalunternehmerhaftung nach dem Mindestlohngesetz. Dieses Prinzip lasse sich gut auf die Halterhaftung übertragen. Schließlich sei jeder PKW-Benutzer genauso verantwortlich für alles, was mit seinem PKW geschehe wie ein Unternehmer, der einen anderen für sich arbeiten lässt.

Der mehrfach zitierte Sprecher hat kürzlich als Praktikant beim Bundesministerium angefangen. Er hat uns versichert, dass ihm der Mindestlohn gezahlt werde. Wir haben uns rückversichert, weil man ja nie weiß, wie weit die Generalunternehmerhaftung reicht. Es könnte gut sein, dass ein Presseinformant letztlich als Subunternehmer der Journalisten gilt.

Sollte sich jemand durch die vorliegende Glosse in seinen weltanschaulichen Gefühlen oder seinen politischen Überzeugungen getroffen fühlen, versichern wir ihm: Es war volle Absicht.

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