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DRK Erst-Helfer-Kurs

Unter dem Motto „Richtig helfen können – Ein gutes Gefühl“ lädt die Schreinerinnung in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz KV Saarbrücken e.V. und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu Ersthelferkursen ein.

Diese finden in diesem Jahr an folgenden Terminen statt: (jeweils von 8:00 bis 16:00 Uhr)

  • Mittwoch, 28.02.2024
  • Dienstag, 14.05.2024
  • Montag, 09.09.2024
  • Donnerstag, 14.11.2024

Anmelden können Sie sich nur über unser Anmeldeformular, da relativ viele Daten des Unternehmens und der Teilnahmer zur Abrechnung mit der BG und dem DRK benötigt werden

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Zahlung der Verpflegungspauschale pro Teilnehmer in Höhe von 20,- €. (Bankverbindung: Sparkasse: DE58 5905 0101 0000 0116 84 / Bank 1 Saar: DE06 5919 0000 0302 2210 06)

Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 25 Abs. 2 UVV BGV A1 erhalten haben. Die Zahl der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße und den vorhandenen betrieblichen Gefahren: in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten. Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer erfolgt durch von der Berufsgenossenschaft anerkannte Stellen – in unserem Fall bietet der DRK-Kreisverband Saarbrücken die Kurse an. Die Kosten für die Ersthelferausbildung werden von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall übernommen (außer Verpflegungspauschale).

Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.

Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, wie das Verhalten beim Auffinden einer Person, Beachten der eigenen Sicherheit, Absetzen des Notrufs, Sichern der Unfallstelle, Retten aus akuter Gefahr und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen wie Knochenbrüche, das Stillen bedrohlicher Blutungen, Verbrennungen, Vergiftungen oder auch Verätzungen.

Bei Absage durch den Teilnehmer später als eine Woche vor dem Veranstaltungstermin erfolgt keine Rückerstattung. Ersatzteilnehmer sind jedoch möglich!