HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Mindestlohn-Dokumentationspflicht

Der Wirrwarr bleibt

Die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn bleiben auch nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Verordnung zum 1. August 2015 ein Ärgernis. Zunächst einmal bleibt es bei dem Grundsatz, dass bei allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und bei Beschäftigungsverhältnissen in Branchen, die in besonderem Maße für Schwarzarbeit anfällig sind, die Arbeitszeit zu dokumentieren ist und zwar mit Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit und nicht nur der bloßen Dauer. 

Es gibt jetzt aber neue Ausnahmen: die Dokumentationspflicht entfällt grundsätzlich ab einem verstetigtem monatlichen Entgelt von 2958 € (dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 348 Stunden bei einem Entgelt von 8,50 €) und nun mehr dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2 000 Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.

Zudem gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Die Ausnahme greift auch ein, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist und es sich z. B. um ein Familienmitglied des GmbH-Geschäftsführers handelt. Das hat gerade auch Bedeutung bei geringfügigen Beschäftigungen.

 

Problematisch bleibt jedoch, ob zum Beispiel Parkettleger oder Schreiner im weitesten Sinne zum Baugewerbe gezählt werden und damit per se aufzeichnungspflichtig sind. „Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass unsere Betriebe weder zum Baugewerbe gehören noch aus sonstigen Gründen für Schwarzarbeit anfällig sind“, so Wohnhandwerker-Geschäftsführer Michael Peter. „Aus diesem Grund sind unsere Mitgliedsbetriebe auch nicht aufzeichnungspflichtig.“

WEITERE NACHRICHTEN

Für Wohnhandwerker, die Spanndecken montieren, besteht die Gefahr einer Umlagepflicht zur SOKA-BAU, da die Tätigkeit laut Gerichtsbeschluss…

Weiterlesen

Sechs Junggesellen haben innerhalb von sieben Stunden einen trendigen Miniatursessel von Ausbildungsmeister David Hartmann nachgebaut. Der…

Weiterlesen

Die Bundesregierung verlängert die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Betriebe bis zum Jahresende. Unternehmensberater Uwe Munkelt aus Sulzbach…

Weiterlesen

Im großen Wohnhandwerker-Interview positioniert sich die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) zu unpopulären Maßnahmen…

Weiterlesen

Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird zum 1. Juli 2020 von 19 auf 16 % auf 5 % abgesenkt. Die Absenkung gilt bis zum 31.12.2020. Welcher…

Weiterlesen

Die Bundesregierung hat Eckpunkte dazu veröffentlicht, wie die Ausbildungsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen in Zeiten von Corona…

Weiterlesen

Unser Verband hat sich erfolgreich gegen die Corona-Krise gestemmt, vor allem auch im hochsensiblen Bereich der Ausbildung. Mit dem Lock Down ab dem…

Weiterlesen

Unter dem Motto „Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln“ reagiert die Bundesregierung mit einem beispiellosen…

Weiterlesen

Das Coronavirus und die daraus resultierenden Eindämmungsmaßnahmen haben dem Tischler- und Schreinerhandwerk einen herben Schlag versetzt. Ganze…

Weiterlesen