Allerdings sind die Prämien an bestimmte Hürden gebunden, die insbesondere vom Handwerk als zu hoch empfunden werden, nämlich eine bereits eingetretene Betroffenheit der Ausbildungsbetriebe:
- entweder Umsatzeinbußen von mindestens 60% im April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr oder
- mindestens einen Monat Kurzrbeit im ersten Halbjahr.
Das führt unseres Erachtens dazu, dass die erst in den kommenden Monaten von der Pandemie selbst oder von der pandemiebedingten Konjunkturkrise betroffenen Ausbildungsbetriebe zunächst von der Ausbildungsprämie ausgeschlossen sind.