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Erste Erleichterungen bei Arbeiten im benachbarten Frankreich

Hohe bürokratische Hürden begleiten Arbeitseinsätze deutscher Handwerksbetriebe in Frankreich. Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie wurde nicht nur der grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr erschwert, auch verstärkte Kontrollmaßnahmen der Behörden innerhalb der Grenzregion und die Erhebung einer Verwaltungsgebühr sorgen für Unmut.

Vor diesem Hintergrund hat sich die Verbandsgeschäftsstelle seit einiger Zeit intensiv mit der Thematik beschäftigt und nach Lösungen gesucht. Die Problematik wurde auch gegenüber dem saarländischen Wirtschaftsministerium deutlich artikuliert, um praktikable Lösungen zu finden. Die Lobbyarbeit trägt nun offensichtlich Früchte.

Wie Ministerin Anke Rehlinger mitteilte, fanden inzwischen zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Wirtschaftsministerien, Kammern und Verbänden aus dem Saarland, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Vertretern der französischen Seite statt. Ähnliche Erschwernisse bestehen auch in der benachbarten Grenzregion Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Frankreich hat im Rahmen seiner aktuellen Arbeitsmarktreform zur Novellierung des französischen Arbeitsrechts  im September 2017 in einem ersten Paket ein Gesetz verabschiedet, mit dem die französische Regierung dazu ermächtigt wurde, innerhalb von sechs Monaten Verordnungen über Ausnahmevorschriften für Grenzregionen  sowie für wiederkehrende kurzzeitige Entsendungen in bestimmten Bereichen zu erlassen. Um inhaltlich auf den Erlass von Ausnahmevorschriften einzuwirken, wurde ein gemeinsames Schreiben der betroffenen Länder-Wirtschaftsministerien an die französische Arbeitsministerin Pénicaud verfasst, um nochmals die Probleme der Unternehmen in den Grenzregionen zu verdeutlichen.

Erfreulicherweise hat die französische Regierung darauf reagiert und zugesagt die Entsendebestimmungen zu überarbeiten und Erleichterungen zu schaffen. So wurde beschlossen, die ab dem 01. Januar 2018 geplante Einführung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,-- € pro entsendeten Arbeitnehmer abzuschaffen. Weiterhin sollen Ausnahmen von den Entsendevorschriften für Künstler, Sportler und Aussteller, die für 48 Stunden für eine Messe nach Frankreich kommen, eingeführt werden. Die Entsendevorschriften sollen an die Tätigkeit und der Dauer des Aufenthaltes auf französischen Boden angepasst und den Besonderheiten der Grenzregion und bestimmter Wirtschaftszweige Rechnung getragen werden. Die französische Regierung möchte auch eine Möglichkeit für bilaterale Vereinbarungen mit ihren Nachbarländern eröffnen, um die Rechtsvorschriften für Entsendungen an die Wirtschaftsaktivität im Grenzgebiet anzupassen.

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