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Gesellenprüfungen im Sommer 2019

Schon in der vorletzten Maiwoche hat die diesjährige Sommer-Gesellenprüfung für die Wohnhandwerker begonnen.

Bildnachweis: HKH Saar

Den Anfang machten 55 Schreiner mit ihrer Arbeitsprobe. Es folgen dann lediglich zwei Prüflinge im Raumausstatterhandwerk, die Fertigung des einheitlichen Gesellenstücks bei den Schreinern und das Prüfungsstück bei sieben Fachpraktikern für Holzbearbeitung. Leider hat die Anzahl der Prüfungsteilnehmer bei den Schreinern und Raumausstattern einen historischen Tiefststand erreicht. Insgesamt endet die Prüfung zumindest bei den Schreinern mit der mündlichen Prüfung und damit auch mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses am 25. Juni 2019. An diesem Datum endet in jedem Fall auch das Lehrverhältnis unabhängig von der eventuell weiteren Vertragsdauer. In allen Wohnhandwerker-Berufen bedeutet dies, dass der Urlaubsanspruch gezwölftelt wird und demzufolge nur für das erste halbe Jahr anteilig besteht. Ein Lehrling kann dann nicht die Abgeltung des kompletten Jahresurlaubs beanspruchen, was bei Fortbestand des Lehrverhältnisses am 1. Juli möglich gewesen wäre und natürlich auch gilt, wenn der ausgeschiedene Lehrling als Arbeitnehmer weiterbeschäftigt wird.

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