HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Handlungsbedarf noch in diesem Jahr

Voraussichtlich zum 1. Januar 2020, gegebenenfalls auch einen Monat später, soll eine Reform der Handwerksordnung in Kraft treten.Kernstück ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Berufen, die bis zum 1.1.2004 schon meisterpflichtig waren und dann im Zuge der sogenannten Hartz-Gesetze in die damals neue eingeführte Anlage B2 zur Handwerksordnung zurückgestuft wurden. Gesetzestechnisch birgt das Vorhaben einige Probleme, die möglicherweise erst mit einem später folgenden zweiten Gesetz gelöst werden können. Ein Problem ist der Aspekt der Rentenversicherungspflicht für Anlage A-Meisterbetriebe, die dann für die zurückgeführten zwölf Handwerke wieder gelten würde. Hier wäre es konsequenter, wenn die Versicherungspflicht allgemein bei Selbstständigkeit im Handwerk eingeführt würde. Ein weiterer Aspekt sollte betroffene Betriebe dazu bringen, sich möglicherweise noch in diesem Jahr um eine Eintragung in die Handwerksrolle mit zusätzlichen Gewerken zu bemühen. Betroffen sind gerade auch Schreinerbetriebe. Denn u. a. mit den Rollladen- und Jalousiebauern, den Parkettlegern und gerade auch mit den Schilder- und Lichtreklamehersteller werden Berufe rückvermeistert, die im hohen Maße Überschneidungen mit dem betrieblichen Alltag im Schreinerhandwerk aufweisen. Die Verlegung von echtem Parkett gehört dazu ebenso wie die Montage von Rollläden oder Jalousien. Und mancher Innenaus- oder gar Messebauer ist - auch dank moderner Techniken wie Lasergravur oder Folienplotter - äußerst versiert darin, mit eigenen Bordmitteln seinen Kunden mit Beschriftungen und fertigen Displays alles aus einer Hand zu liefern. Hier sollte jeder Betrieb für sich prüfen, ob er nicht noch schnell die möglicherweise fehlende Eintragung mit dem betreffenden Gewerk bei der zuständigen Handwerkskammer nachholt. Das gilt auch für Raumausstatter, die gelegentlich auch echtes Parkett verlegen, und auch für Parkettleger, die sich seit 2004 auch im Estrich-Bereich getummelt haben.

Kernstück ist die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Berufen, die bis zum 1.1.2004 schon meisterpflichtig waren und dann im Zuge der sogenannten Hartz-Gesetze in die damals neue eingeführte Anlage B2 zur Handwerksordnung zurückgestuft wurden. Gesetzestechnisch birgt das Vorhaben einige Probleme, die möglicherweise erst mit einem später folgenden zweiten Gesetz gelöst werden können. Ein Problem ist der Aspekt der Rentenversicherungspflicht für Anlage A-Meisterbetriebe, die dann für die zurückgeführten zwölf Handwerke wieder gelten würde.

Hier wäre es konsequenter, wenn die Versicherungspflicht allgemein bei Selbstständigkeit im Handwerk eingeführt würde. Ein weiterer Aspekt sollte betroffene Betriebe dazu bringen, sich möglicherweise noch in diesem Jahr um eine Eintragung in die Handwerksrolle mit zusätzlichen Gewerken zu bemühen. Betroffen sind gerade auch Schreinerbetriebe. Denn u. a. mit den Rollladen- und Jalousiebauern, den Parkettlegern und gerade auch mit den Schilder- und Lichtreklamehersteller werden Berufe rückvermeistert, die im hohen Maße Überschneidungen mit dem betrieblichen Alltag im Schreinerhandwerk aufweisen. Die Verlegung von echtem Parkett gehört dazu ebenso wie die Montage von Rollläden oder Jalousien. Und mancher Innenaus- oder gar Messebauer ist - auch dank moderner Techniken wie Lasergravur oder Folienplotter - äußerst versiert darin, mit eigenen Bordmitteln seinen Kunden mit Beschriftungen und fertigen Displays alles aus einer Hand zu liefern.

Hier sollte jeder Betrieb für sich prüfen, ob er nicht noch schnell die möglicherweise fehlende Eintragung mit dem betreffenden Gewerk bei der zuständigen Handwerkskammer nachholt. Das gilt auch für Raumausstatter, die gelegentlich auch echtes Parkett verlegen, und auch für Parkettleger, die sich seit 2004 auch im Estrich-Bereich getummelt haben.

WEITERE NACHRICHTEN

Für Wohnhandwerker, die Spanndecken montieren, besteht die Gefahr einer Umlagepflicht zur SOKA-BAU, da die Tätigkeit laut Gerichtsbeschluss…

Weiterlesen

Sechs Junggesellen haben innerhalb von sieben Stunden einen trendigen Miniatursessel von Ausbildungsmeister David Hartmann nachgebaut. Der…

Weiterlesen

Die Bundesregierung verlängert die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Betriebe bis zum Jahresende. Unternehmensberater Uwe Munkelt aus Sulzbach…

Weiterlesen

Im großen Wohnhandwerker-Interview positioniert sich die saarländische Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot (SPD) zu unpopulären Maßnahmen…

Weiterlesen

Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird zum 1. Juli 2020 von 19 auf 16 % auf 5 % abgesenkt. Die Absenkung gilt bis zum 31.12.2020. Welcher…

Weiterlesen

Die Bundesregierung hat Eckpunkte dazu veröffentlicht, wie die Ausbildungsleistung von kleinen und mittleren Unternehmen in Zeiten von Corona…

Weiterlesen

Unser Verband hat sich erfolgreich gegen die Corona-Krise gestemmt, vor allem auch im hochsensiblen Bereich der Ausbildung. Mit dem Lock Down ab dem…

Weiterlesen

Unter dem Motto „Die Konjunktur stärken und die Wirtschaftskraft Deutschlands entfesseln“ reagiert die Bundesregierung mit einem beispiellosen…

Weiterlesen

Das Coronavirus und die daraus resultierenden Eindämmungsmaßnahmen haben dem Tischler- und Schreinerhandwerk einen herben Schlag versetzt. Ganze…

Weiterlesen