HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Musterschreiben zur Anwendung der Strompreisbremse

Bildnachweis: Andrey Metelev / Unsplash

Mittlerweile erhalten die Betriebe Mitteilungen Ihrer Stromlieferanten über die Anwendung der Strompreisbremse. Diese Mitteilungen müssen den entsprechenden Gesetzestext beachten, was leider nicht immer der Fall ist. Etwa weil der voraussichtliche Verbrauch falsch berechnet ist. Liegt der Verbrauch über 30.000 Kilowattstunden, berechnet sich des Entlastungskontingent auf der Basis von netto  0,13 € pro Kilowattstunde, unter 30.000 kWh mit brutto 0,40 €. Im ersten Fall gilt die Entlastung für 80 % des tatsächlichen Verbrauchs, im zweiten Fall bei 70 %.

Nachstehend nun ein Musterschreiben an den jeweiligen Energieversorger, wenn die individuelle Mitteilung zur Energiepreisbremse von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist:


Betreff: Vertragskonto 0000 111 222

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung bezüglich Umsetzung der Energiepreisbremsen hinsichtlich unserer Verbrauchstelle in Musterstadt mit der Zähler Nummer 1234.

Ihre Information ist für uns nicht nachvollziehbar:

  • Laut Ihrer Rechnung vom  hatten wir im Jahr 2022 einen Gesamtverbrauch von kWh, im Jahr 2021 von kWh. Ein niedrigerer Verbrauch ist im laufenden Jahr nicht zu erwarten. Mithin greifen bei uns nicht die Regelungen für Entnahmestellen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr. Vielmehr findet die Regelung Anwendung für Entnahmestellen mit höheren Verbräuchen. Ausgangswert ist demzufolge ein Netto-Preis von 0,13 € pro kWh gemäß § 5 Abs. 2 Z. 2 StromPBG.
  • Sie haben ein Entlastungskontingent von kWh angenommen, was einem Verbrauch von kWh entsprechen würde. Dies ist angesichts der Verbrauchswerte der Vorjahre völlig unrealistisch.

Wir bitten daher um Aufklärung und Neuberechnung des Abschlags.


WEITERE NACHRICHTEN

Kundenbeziehung - Umgang mit Mitarbeitern - Finanzielle Hilfen von Bund und Land - Kurzarbeit - AU-Bescheinigung

Weiterlesen

Das genaue Aussehen des Programms "Ausbildungsplätze sichern“ des Bundes wird zwar erst nach Veröffentlichung der Antragsformulare bei der…

Weiterlesen

Update zu den am häufigsten gestellten Fragen und Problemstellungen.

Weiterlesen

Die BAMAKA AG bietet insbesondere – aber nicht nur – im Bereich des Automobilkaufs sehr günstige Konditionen für Mitglieder der dem Wirtschaftsverband…

Weiterlesen

In diesem Jahr, das weiter von der Corona-Pandemie geprägt sein wird, finden einige Landtagswahlen und vor allem auch die Bundestagswahl statt. Deren…

Weiterlesen

Frühjahrs-Konjunkturumfrage im saarländischen Schreinerhandwerk im Zeichen von Corona: Die Schreiner im Saarland sind im ersten Jahr der…

Weiterlesen

Offener Brief der VSU

Weiterlesen

Noch vor Weihnachten fand der erste Teil der Winter-Gesellenprüfung im saarländischen Schreinerhandwerk statt.

Weiterlesen

Das Bundessozialgericht hat seine Rechtsprechung geändert: Im Wohnhandwerk besteht die Gefahr hoher Nachzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen für…

Weiterlesen