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Neue Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zum 1. Januar 2018 treten umfangreiche Änderungen beim Werkvertragsrecht in Kraft. Erstmals wird im BGB dann unterschieden zwischen einfachen Werkverträgen und solchen über Bauvorhaben.

Hinsichtlich Abnahme und Abschlagszahlungen gibt es Erleichterungen für die Unternehmer. Dies bedeutet eine weitgehende Angleichung an die Regelungen der VOB/B, so dass in der neuen Fassung unserer AGB auf die ohnehin nur in begrenztem Maße mögliche Vereinbarung der VOB/B verzichtet wird. Insgesamt machen jedoch die erheblichen Änderungen im BGB auch eine Anpassung unserer AGB ab dem 1. Januar 2018 unumgänglich.

Besonders gravierend sind zudem die Änderungen im Kaufrecht des BGB. Hier gibt es nun eine neue Regelung zu den Aus- und Einbaukosten. Danach müssen diese grundsätzlich ebenfalls vom Verkäufer getragen werden. Um es auszuschließen, dass in einem Verkauf vom Unternehmer an Unternehmer durch AGB des Verkäufers der grundsätzliche Ersatzanspruch des Handwerkers ausgeschlossen wird, ist in unseren neuen AGB ausdrücklich vorgesehen, dass es hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten immer die gesetzlichen Regelung gilt und gegenteiligen AGB des Vertragspartners widersprochen wird. Dies hat zum Ergebnis, dass es immer bei der gesetzlichen Vorgabe bleibt, selbst dann, wenn der Verkäufer durch seine AGB davon abweichen möchte! Unsere Mitglieder können im Downloadbereich aller Internetauftritte die neuen AGB herunterladen.

Grundsätzlich ist dringend zu empfehlen, die neuen AGB ab dem 1. Januar 2018 zu verwenden, also im Internet zu veröffentlichen, in den Geschäftsräumen auszuhängen und vor allem auf der Rückseite von Angeboten abzudrucken. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auf unseren Internetseiten zum Download in der geschlossenen Benutzergruppe zur Verfügung. 

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