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Neue Maut: Wohnhandwerker können sich befreien lassen

 

Bildnachweis: inplan-media

Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen ist seit 1. Dezember ausgeweitet worden. Auch wurde ein CO2-Aufschlag eingeführt, um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge stärker zu berücksichtigen. Wohnhandwerker können sich befreien lassen, müssen aber aktiv werden.

Ab Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen, während bisher nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen waren. Handwerksbetriebe bleiben aber von der Maut ausgenommen. 300.000 Fahrzeuge werden neu mautpflichtig – und 100.000 davon kommen grundsätzlich für die Befreiung in Frage. Zur Feststellung der Mautpflicht ist keine zusätzliche Prüfung durch Behörden notwendig. Um die Befreiung von der Maut für Handwerkerfahrzeuge zu erhalten, müssen die festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Dies kann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect erfolgen. Die Registrierung gilt für bis zu zwei Jahre und ist verlängerbar. Sie erspart zeitraubende Verfahren und Kontrollen.

Die Einnahmen aus der Maut sollen drastisch steigen, von knapp acht in diesem auf mehr als 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr.

 

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