HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Update: Abmahnmasche wegen Einbindung von Google-Fonts

Bildnachweis: Ilya Pavlov / Unsplash

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu „Abmahnungen“ bezüglich der datenschutzwidrigen Einbindung von „Google Fonts“ auf den Webseiten unserer Betriebe. Anbei finden Sie ein Beispiel, welches wir von einem Mitglied erhalten haben.

Nach Prüfung des Sachverhalts durch den ZDH ist zunächst anzumerken, dass es sich bei den massenhaft versendeten Forderungsschreiben von Privatpersonen nicht um wettbewerbsrechtliche „Abmahnungen“ im rechtlichen Sinne handelt. In den Schreiben wird Schadensersatz (Rechtsgrundlage wäre Art. 82 DSGVO) gefordert. Die geforderte Unterlassung der Weitergabe der IP-Adresse stützt sich auf deliktische Schadensersatzvorschriften des BGB.

Der ZDH hat bei der Wettbewerbszentrale nachgefragt – die Masche ist dort nicht bekannt und es wird die rechtliche Einschätzung geteilt, dass hier kein wettbewerbsrechtlicher Vorgang vorliegt.

Bei Schreiben, die von Privatpersonen ohne rechtliche Vertretung abgesendet wurden, empfiehlt der ZDH deshalb zunächst abzuwarten und den Betrag nicht zu zahlen. Die Entscheidung des LG München sei zunächst eine Einzelfallentscheidung. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte im Falle massenhafter Schadensersatzforderungen genauso entscheiden würden. Das gleiche gilt für Abmahnungen, die über Rechtsanwaltskanzleien erfolgen. Es tun sich hierbei bestimmte Kanzleien besonders hervor. Von dort aus wird massenhaft Abmahnpost versendet. Allein schon dieser Umstand spricht dafür, dass keine persönliche Betroffenheit und damit kein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Es ist auch nicht zu erwarten, dass auf Grund der fehlerhaften Verwendung von Google Fonts die Datenschutzbehörden gegen Handwerksbetriebe vorgehen.

Um künftig nicht ins Visier von derartigen Massenforderungen zu geraten, sollten Webseiten umgehend dahingehend geprüft werden, ob „Google Fonts“-Schriftarten verwendet werden und falls ja, ob sie dynamisch eingebunden sind (dies ist wohl der Standardfall). Dies sollte umgehend geändert werden und die Schrift stattdessen lokal eingebettet werden. Bei technischen Fragen sollte der Webseiten-Dienstleister eingebunden werden. Außerdem gibt es kostenfreie „Google-Fonts-Checker“, um zu überprüfen, ob Google-Schriftarten in der angeprangerten Weise auf der Webseite verwendet werden:

Google-Fonts-Checker:

>>> Google-Fonts-Checker von Sicher3

>>> Google-Fonts-Checker von 54 Grad Software

WEITERE NACHRICHTEN

Die überbetriebliche Ausbildungsstätte des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff in Saarbrücken-Von der Heydt wurde in den letzten Monaten…

Weiterlesen

Nicht nur beim Mindestlohn gibt es im neuen Jahr signifikante Neuerungen. Was Arbeitgeber – auch zum Jahreswechsel – beachtet sollen, haben wir…

Weiterlesen

Seit dem 9. November ist die neue Bußgeldkatalogverordnung in Kraft. Das neue Straßenverkehrsrecht belegt viele Vergehen mit höheren Bußen. Die…

Weiterlesen

Sehr geehrte Mitglieder!

Wir geben nachfolgend einen Überblick über die aktuellen Corona-Bestimmungen (Stand: 22.11.21) ohne Anspruch auf…

Weiterlesen

Die kommende Bundesregierung ist nicht zu beneiden: Vieles muss auf den Weg gebracht, aber das Geld kann nur einmal ausgegeben werden. Dass der…

Weiterlesen

Aktuell wurden 1,4 Millionen Euro in die neue Schreinerlehrwerkstatt investiert, seit 1974 insgesamt bereits vier Millionen. Doch bis es endlich so…

Weiterlesen

Die Sendung "Wir im Saarland - Saar nur" widmete sich in der Ausgabe am 10. September ausführlich dem Thema Holz und Verbandsgeschäftsführer Michael…

Weiterlesen

für die Berufsschulen in Neunkirchen und Saarlouis

Weiterlesen

Aufgrund von besorgniserregenden Rückmeldungen von Lehrlingen und Betrieben über den Berufsschulunterricht während der Pandemie hat die…

Weiterlesen