HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Mindestlohn-Dokumentationspflicht

Der Wirrwarr bleibt

Die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn bleiben auch nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Verordnung zum 1. August 2015 ein Ärgernis. Zunächst einmal bleibt es bei dem Grundsatz, dass bei allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und bei Beschäftigungsverhältnissen in Branchen, die in besonderem Maße für Schwarzarbeit anfällig sind, die Arbeitszeit zu dokumentieren ist und zwar mit Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit und nicht nur der bloßen Dauer. 

Es gibt jetzt aber neue Ausnahmen: die Dokumentationspflicht entfällt grundsätzlich ab einem verstetigtem monatlichen Entgelt von 2958 € (dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 348 Stunden bei einem Entgelt von 8,50 €) und nun mehr dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2 000 Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.

Zudem gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Die Ausnahme greift auch ein, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist und es sich z. B. um ein Familienmitglied des GmbH-Geschäftsführers handelt. Das hat gerade auch Bedeutung bei geringfügigen Beschäftigungen.

 

Problematisch bleibt jedoch, ob zum Beispiel Parkettleger oder Schreiner im weitesten Sinne zum Baugewerbe gezählt werden und damit per se aufzeichnungspflichtig sind. „Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass unsere Betriebe weder zum Baugewerbe gehören noch aus sonstigen Gründen für Schwarzarbeit anfällig sind“, so Wohnhandwerker-Geschäftsführer Michael Peter. „Aus diesem Grund sind unsere Mitgliedsbetriebe auch nicht aufzeichnungspflichtig.“

WEITERE NACHRICHTEN

Mit einem Haushaltsdoppelbeschluss reagiert der Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar in seiner Herbst-Mitgliederversammlung auf die zum…

Weiterlesen

Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2020

Weiterlesen

Beim Tag des Handwerks auf dem Neunkircher Stummplatz wurde „Saarlands Schreiner-Superstar 2019“ gesucht – und gefunden: Junggesellin Hannah Grünbeck…

Weiterlesen

Nach der Beschlusslage in der großen Koalition soll für zwölf Gewerke die grundsätzliche Meisterpflicht ab dem 1.1.2020 wieder eingeführt werden. Die…

Weiterlesen

Mittlerweile zum 6. Mal war die Sparkasse mit ihrem Finanzcenter Am Neumarkt in Saarbrücken der großzügige Gastgeber für die Lossprechungsfeier im…

Weiterlesen

Lukas Löhnig aus Homburg heißt der Sieger beim Gestaltungswettbewerb der saarländischen Schreinerinnung im Rahmen der diesjährigen Meisterprüfung.…

Weiterlesen

Mehr oder weniger unmittelbar nach Aufhebung der Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk 2004 kündigte in meinem Betrieb etwa die Hälfte der…

Weiterlesen

Wohnhandwerker können ein (trauriges) Lied davon singen, wie viel zu viele Regeln, unangemessen hohe Abgaben und auch zu wenig Bauland die Preise…

Weiterlesen

44 Männer und drei Frauen erreichten das Ziel in der Sommergesellenprüfung 2019 im saarländischen Schreinerhandwerk.

Weiterlesen