Die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer wird zum 1. Juli 2020 von 19 auf 16 % auf 5 % abgesenkt. Die Absenkung gilt bis zum 31.12.2020. Welcher Mehrwertsteuersatz anzuwenden ist, hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Leistungserbringung ab: vereinfacht gesagt beim Werkvertrag vom Datum der Abnahme und bei der Werklieferung von der Verschaffung des Eigentums, also der Übergabe der Sache an den Kunden.
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft hat dazu in einem umfangreichen Papier die verschiedenen Fallkonstellationen beschrieben und Handlungsempfehlungen entwickelt. Mitglieder finden diese Empfehlung hier.