„Die Verantwortlichen drehen das Thema zurück auf Anfang“, beurteilt TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner diesen notwendigen ersten Schritt, um eine verhältnismäßige und handwerksfreundliche Lösung zu ermöglichen. „Das Risiko eines De-facto-Ausschlusses mittelständischer Handwerksunternehmen von öffentlichen Ausschreibungen durch die Neuauslegung des Erlasses ist schlichtweg nicht hinnehmbar.“
Dass das Tischler- und Schreinerhandwerk hinter dem Ziel der Bundesregierung für eine nachhaltige Waldwirtschaft stehe, ist für Paukner absolut unstrittig: „Es ist eine elementare Grundlage, dass Holz – der Hauptwerkstoff des Gewerks – auch unter ökologischen Gesichtspunkten zukunftssicher verfügbar ist.“ Allerdings diene die Neuauslegung des Erlasses diesem Ziel nicht. Allein die großen rechtlichen Bedenken gegen geltendes Europarecht, aber auch nationales Vergaberecht gäben ausreichend Anlass, die Auslegung nochmals zu überarbeiten.
Politik am Zug
Doch nicht nur die Verbände kritisierten die unabgestimmte Auslegung des Beschaffungserlasses, auch seitens des Bundeswirtschafts- und des Bundesverkehrsministeriums formierte sich Widerstand. Ressortübergreifend wolle man nun gemeinsam an einer einvernehmlichen Lösung arbeiten, heißt es aus der Politik. Dieser solle auch eine Wirtschaftlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsanalyse vorangehen.
„Im Klartext muss es darum gehen, dass Tischler- und Schreinerbetriebe die Weiterverarbeitung eines bereits lückenlos nachgewiesenen zertifizierten Produkts unbürokratisch und mit geringem Aufwand bewerkstelligen können“, sagt Paukner. „Die hohen Aufwände einer kompletten Zertifizierung des Betriebes, kommt dem wenig verhältnismäßigen Versuch gleich, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.“