HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Corona verlagert die Berufsschule in die Betriebe

Die Pandemie trifft auch die Auszubildenden der Wohnhandwerker-Betriebe, die vielerorts nicht mehr zum Präsenzunterricht in die Berufsschule gehen dürfen. Wie und ob das Lernen trotzdem klappt.

Landeslehrlingswart Peter Dincher

Die Pandemie verlangt den Menschen zurzeit viele Anstrengungen und Verzichte ab. Sei es die Einhaltung der Hygieneregeln bei der Montage, die Vereinbarung von Arbeit mit Distanzlernen der schulpflichtigen Kinder oder der fehlende sportliche Ausgleich zur Arbeit. „Die Pandemie trifft auch unsere Auszubildenden, die vielerorts ebenfalls nicht mehr zum Präsenzunterricht in die Berufsschule gehen dürfen“, stellte Landeslehrlingswart Peter Dincher fest. Insbesondere die Grund- und erste Fachstufe befinden sich derzeit im Distanzlernen mit allen Schwierigkeiten, wie zum Beispiel schlechte Internetverbindung und fehlende IT-Ausstattung. „Wir haben uns die Frage gestellt, wie wir die Auszubildenden unterstützen können, etwa dadurch, dass sie den Onlineunterricht der Berufsschule im Betrieb wahrnehmen?“, so Dincher weiter.

Rechtlich grundlegend geregelt wird der Unterricht in Paragraf 15 Absatz 1 Nummer 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Verbindung mit Paragraf 13 Nummer 2 (siehe dazu auch nebenstehenden Auszug aus dem BBiG).

Grundsätzlich bedeutet das also, dass der Berufsschulunterricht betriebliche Ausbildungszeit ist, für die der Betrieb Auszubildende freizustellen hat und Auszubildende an diesem Unterricht teilnehmen müssen. Im Normalfall heißt das, dass dieser Ausbildungsteil außerhalb des Betriebes erfolgt.

„Die derzeitige Situation mit Distanzlernen kann man nicht als Normalfall bezeichnen“, meint Dincher. Dennoch hätten die Ausbildungsbetriebe die Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist. „Es spricht aber nichts dagegen und ist vernünftig und legitim, dass Lehrlinge während der Pandemie die Zeit des Distanzlernens innerhalb des Betriebes verbringen – auch um sicherzustellen, dass sie ungestört am Distanzlernen teilnehmen können.“ In diesem Zusammenhang sollten laut Dincher allerdings folgende Voraussetzungen zwingend berücksichtig werden:

  • Ausbilder haben einen ruhigen Raum beziehungsweise Bereich bereitzustellen, in dem sich die Auszubildenden auf den Berufsschulunterricht und die gestellten Aufgaben konzentrieren können.
  • Für das Distanzlernen steht im Betrieb ein PC oder Laptop zur Verfügung, der während des Lernens von den Auszubildenden allein genutzt werden kann.
  • Während der Berufsschulzeit dürfen Auszubildende keine anderen betrieblichen Aufgaben wahrnehmen. „Die Reaktionen von Lehrern, Betrieben und Auszubildenden auf unseren Vorstoß zeigen uns, dass wir hier einen richtigen und guten Vorschlag gemacht haben, der nun auch bundesweit im Tischlerhandwerk Schule macht“, zeigt sich Dincher zufrieden.

WEITERE NACHRICHTEN

Keine Auswirkung in der Konkurrenz der Wohnhandwerker-Tarifverträge zu den Sozialkassen

Die erheblichen Störungen und volkswirtschaftlichen…

Weiterlesen

Neue Modalitäten der Beschulung

Ab dem nächsten Schuljahr 2015/2016, also nach den Sommerferien, greift die neue Regelung hinsichtlich der…

Weiterlesen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes sucht kreative Saarunternehmen

Unternehmen, Institutionen und Designer, die…

Weiterlesen

Tag der offenen Tür am Samstag, 11. Juli von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Zum 30. Juni schließen wir die umfangreichen Ausstattungsinvestitionen in…

Weiterlesen

Entgelt steigt zum 1. Juni 2015, Ausbildungsvergütung zum 1. August, Zusatzrente ab 2016

In einer intensiven Verhandlungsrunde, bei der die Gespräche…

Weiterlesen

Investition in die Zukunft

Im Rahmen der Investition in eine Ergänzung/ Neuausstattung der Lehrwerkstatt in Saarbrücken-Von der Heydt wurde auch der…

Weiterlesen

1. April: Regelung orientiert sich an der Mindestlohngesetzgebung

Weiterlesen

Verhaltener Optimismus im saarländischen Schreinerhandwerk

Mit der Frühjahrs-Konjunkturumfrage wollten wir Aufschluss über die aktuelle…

Weiterlesen

Konditionsvereinbarung

TOTAL Deutschland GmbH gewährt dem Bundesverband für das Tischler- und Schreinerhandwerk im Bundesverband Holz und Kunststoff…

Weiterlesen