Neue Modalitäten der Beschulung
Ab dem nächsten Schuljahr 2015/2016, also nach den Sommerferien, greift die neue Regelung hinsichtlich der Erweiterung der Stundentafel in den Berufsschulen. Zukünftig werden die Tischlerklassen zwölfstündig je Woche beginnend mit der Grundstufe unterrichtet. Es werden also zunächst nur die 10er Klassen betroffen sein. Bei den 11er und 12er Klassen bleibt es bei einem Schultag pro Woche.Die Umsetzung der neuen Stundentafel betreffend standen zwei Modelle zur Diskussion: die Beschulung an weiteren zusätzlichen Wochentagen oder eine Blockbeschulung. In Abwägung der beiden Modelle hat sich die Mitgliederversammlung von Innung und Verband im Herbst vergangenen Jahres mehrheitlich für die Blockbeschulung ausgesprochen.
Die geltende Rechtslage beruht auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom März 1991. Hier wurde festgelegt, dass der Unterricht der Berufsschule mindestens 12 Wochenstunden umfassen soll. Dieser besteht aus einem berufsbezogenen Unterricht mit 8 Wochenstunden und allgemeinen Unterricht mit 4 Wochenstunden. Bis auf die Ausbildungsberufe Tischler, Fleischer, Bäcker, Konditoren und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk der Schwerpunkte Bäckerei, Fleischerei und Konditorei, war dies bereits in anderen Handwerksberufen gängige Praxis. Die Gesamtstundentafel des Berufsfeldes Tischler umfasst nun 480 Stunden für das Schuljahr, die unterteilt sind in den berufsbezogenen Lernbereich mit den Fächern Gestaltung und Konstruktion, Planung und Fertigung, Montage und Service und dem Fach Wirtschaftskunde mit insgesamt 320 Stunden. Für den allgemeinen Lernbereich, der die Fächer Religionslehre, Deutsch, Sozialkunde und Sport beinhaltet, sind 160 Stunden vorgesehen. Bezüglich des fachtheoretischen Unterrichts handeln die einzelnen Schulen selbstständig und können die Stundentafel unterschiedlich umsetzen. Die Entscheidungen treffen die einzelnen Schulleiter.
Für den Ausbildungsbetrieb bedeutet dies, dass der Auszubildende im ersten Lehrjahr nun insgesamt 12 oder gar 13 Wochen im Laufe des Schuljahres im Block von Montag bis Freitag die Berufsschule besucht. Für diejenigen Lehrlinge, für die das zweite und dritte Lehrjahr nach den Sommerferien beginnt, bleibt es bei der bisherigen Regelung mit einem Berufsschultag in der Woche - bis zu ihrer Gesellenprüfung.
Für uns stellt sich auch die Frage nach der Qualität und dem Inhalt des Unterrichts. Hier muss auf jeden Fall ein achtstündiger fachbezogener Unterricht gewährleistet sein. Daher bitten wir darum, bei ihren Auszubildenden nachzufragen und nachzuhören, wie sich der Ablauf in der Berufsschule gestaltet, und uns entsprechende Rückmeldung zu geben über den schulischen Ablauf, Fehlzeiten, Unterrichtsausfallzeiten oder auch Lehrermangel. Nur so können wir an den entsprechenden Stellen im Bildungsministerium auf eventuelle Missstände hinweisen.
Momentan sind wir auch dabei, uns selbst einen Überblick über die Umsetzung des Berufsschulunterrichts in den einzelnen Berufsschulzentren zu verschaffen. In Gesprächen der Vorstandsmitglieder mit der Schulleitung wird der reguläre Ablauf diskutiert. Wir wollen uns vor Ort darüber zu informieren, wie viele Stunden zur Zeit tatsächlich in den einzelnen Klassen unterrichtet werden, wie zukünftig der zusätzliche Berufsschulunterricht organisiert werden soll und wie die Besetzung mit Fachlehrern aussieht.
Ab dem 21. Lebensjahr besteht keine Berufsschulpflicht mehr. Wir könnten uns auch gut vorstellen, dass wir für die nicht mehr schulpflichtigen Auszubildenden im Saarland, die über 21 Jahre alt sind, einen eigenen Unterricht organisieren. Dies bezieht sich insbesondere auf solche Lehrlinge, die lediglich eine zweijährige Lehrzeit absolvieren. So könnten wir eigene Klassen bilden für Lehrlinge mit höherem Bildungsabschluss. Mit einer zweijährigen Lehre für die Klientel könnte offensiv Werbung gemacht und Perspektiven aufgezeigt werden. Ab dem 21. Lebensjahr besteht keine Berufsschulpflicht mehr. Das bedeutet, dass kein offizielles Lehrpersonal vorgehalten werden muss, eine Unterweisung aber durch unser Personal erfolgen könnte. Durch ein jährliches „Schulgeld“ in Höhe von ca. 1.000,-- € und einer Teilnehmerzahl ab 10 Personen wäre eine Wirtschaftlichkeit gegeben. Damit würde eine maßgeschneiderte Ausbildung präsentiert mit der Möglichkeit der anschließenden Meisterausbildung nach einem Gesellenjahr.
Das Ministerium für Bildung und Kultur sieht momentan keine Möglichkeit der speziellen Beschulung der Ausbildenden mit der Vorbildung Hochschul- oder Fachhochschulreife nach dem 21. Lebensjahr (insbesondere wenn die Stundenzahl reduziert würde).
Aufgrund zu erwartender geringer Einstellungen im Schreinerhandwerk erfolgt am BBZ Hochwald für das Schuljahr 2015/16 keine Einschulung.
Hinsichtlich der betrieblichen Planung gestalten sich die Blockwochen der Azubis im ersten Lehrjahr wie folgt:
TGSBBZ Saarlouis | TGSBBZ Neunkirchen | TGBBZ Saarbrücken Grundstufe 1 | TGBBZ Saarbrücken Grundstufe 2 |
07.09.15 bis 11.09.15 | 21.09.15 bis 25.09.15 | 07.09.15 bis 11.09.15 | 21.09.15 bis 25.09.15 |
28.09.15 bis 02.10.15 | 12.10.15 bis 16.10.15 | 28.09.15 bis 02.10.15 | 12.10.15 bis 16.10.15 |
02.11.15 bis 06.11.15 | 16.11.15 bis 20.11.15 | 02.11.15 bis 06.11.15 | 16.11.15 bis 20.11.15 |
23.11.15 bis 27.11.15 | 07.12.15 bis 11.12.15 | 23.11.15 bis 27.11.15 | 07.12.15 bis 11.12.15 |
14.12.15 bis 18.12.15 | 11.01.16 bis 15.01.16 | 14.12.15 bis 18.12.15 | 11.01.16 bis 15.01.16 |
18.01.16 bis 22.01.16 | 01.02.16 bis 05.02.16 | 18.01.16 bis 22.01.16 | 01.02.16 bis 05.02.16 |
15.02.16 bis 19.02.16 | 29.02.16 bis 04.03.16 | 15.02.16 bis 19.02.16 | 29.02.16 bis 04.03.16 |
07.03.16 bis 11.03.16 | 21.03.16 bis 25.03.16 | 07.03.16 bis 11.03.16 | 21.03.16 bis 25.03.16 |
11.04.15 bis 15.04.16 | 25.04.16 bis 29.04.16 | 11.04.15 bis 15.04.16 | 25.04.16 bis 29.04.16 |
02.05.16 bis 06.05.16 | 16.05.16 bis 20.05.16 | 02.05.16 bis 06.05.16 | 16.05.16 bis 20.05.16 |
23.05.16 bis 27.05.16 | 06.06.16 bis 10.06.16 | 23.05.16 bis 27.05.16 | 06.06.16 bis 10.06.16 |
13.06.16 bis 17.06.16 | 27.06.16 bis 01.07.16 | 13.06.16 bis 17.06.16 | 27.06.16 bis 01.07.16 |
04.07.16 bis 08.07.16 |
| 04.07.16 bis 08.07.16 |
|
Wir werden die Durchführung der überbetrieblichen Lehrgänge (TSM 1, Grundlehrgang 1,2 u. 3) auf die Blockschulwochen abstimmen.