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Ende der Corona-Panik

Dankenswerterweise hat die saarländische Landesreigerung nun im Nachgang zur Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs die Corona-bedingten Einschränkung der Grundrechte erheblich zurückgefahren.

Das Saarland hatte mit die strengsten Kontaktsperre-Bestimmungen und das lediglich auf der Grundlage einer Rechtsverordnung und auf Kosten der Verhältnismäßigkeit. Die von uns geforderten Schritte sind jetzt mit der neuen Rechtsverordnung erfolgt. Dazu gehört zum Beispiel, dass alle Einzelhandelsgeschäfte wieder öffnen und überbetriebliche Schulungsmaßnahmen grundsätzlich wieder durchgeführt werden dürfen. Auch werden die Grenzen zwischen Deutschland und Frankreich wieder durchlässiger  – hoffentlich hat das Saarland bei seinen Nachbarn nicht so viel Kredit verspielt.

Also Ende der Panik und Schluss mit den beliebig gewählten Szenarien wie Verdopplungszeit oder Reproduktionszahl, um die nicht mehr überzeugenden Beschränkungen zu rechtfertigen. Und: Das Saarland hat nun die gleiche Abstandsregel wie alle anderen, nämlich 1,5 m statt bisher 2 m: Das lässt dann auch mehr Freiheiten!

Geschäftsführer Michael Peter

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