HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Gesetz zur Tarifeinheit in Kraft

Keine Auswirkung in der Konkurrenz der Wohnhandwerker-Tarifverträge zu den Sozialkassen

Die erheblichen Störungen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen zahlreicher Streiks so genannter Sparten-Gewerkschaften in der Vergangenheit haben die große Koalition bewogen, auf Anregung der Arbeitgeberverbände aber auch der DGB-Gewerkschaften eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes auf den Weg zu bringen. Mit der sogenannten Tarifeinheit soll sichergestellt werden, dass in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrages derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Tarifvertragliche Bestimmungen kollidierender Tarifverträge müssen demgegenüber in einem Betrieb zurücktreten. 

Das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz sieht sich erheblicher Kritik ausgesetzt und wird mit Sicherheit Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertritt die Auffassung, dass die Änderung des Tarifvertragsgesetzes die Ordnungs- und Befriedungsfunktion von Tarifverträgen sicherstellt. „Für identische Personengruppen im Betrieb können nicht unterschiedliche Tarifvertragssysteme Anwendung finden. In diesem Fall muss sich ein Tarifvertrag durchsetzen. Dies ist der Tarifvertrag, an den die Mehrheit der Beschäftigten normativ gebunden ist.“

Insbesondere das Recht der Minderheitsgewerkschaft gegenüber den einzelnen Arbeitgeber oder dem Arbeitgeberverband zur Nachzeichnung, also zur Übernahme von Bestimmungen aus den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft in das eigene Tarifvertragswerk, soll sicherstellen, dass die Tarifautonomie für alle Gewerkschaften gewahrt bleibt.

 

Auswirkungen des Gesetzes zur Tarifeinheit für das Wohnhandwerk sind nicht zu erkennen. Die Konkurrenzsituation zwischen Tarifverträgen etwa für das Schreinerhandwerk und das Baugewerbe verläuft nicht auf der betrieblichen Ebene. Zudem hat der Gesetzgeber durch die Privilegierung der gemeinsamen Einrichtungen und der Allgemeinverbindlicherklärungen im Tarifautonomie-Stärkungsgesetz im Jahr 2014 eine Anwendung der jetzt neuen Regelungen zur Tarifeinheit verhindert. Der Umstand also, dass in einem Betrieb kein Mitarbeiter Mitglied in der IG Bau ist und ein oder zwei Mitarbeiter Mitglied der IG-Metall sind, führt nicht dazu, dass im Sinne der Tarifeinheit nur noch die Tarifverträge mit der IG-Metall zur Anwendung kämen und die Ansprüche der Sozialkassen abgewehrt werden könnten.

WEITERE NACHRICHTEN

Keine Auswirkung in der Konkurrenz der Wohnhandwerker-Tarifverträge zu den Sozialkassen

Die erheblichen Störungen und volkswirtschaftlichen…

Weiterlesen

Neue Modalitäten der Beschulung

Ab dem nächsten Schuljahr 2015/2016, also nach den Sommerferien, greift die neue Regelung hinsichtlich der…

Weiterlesen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes sucht kreative Saarunternehmen

Unternehmen, Institutionen und Designer, die…

Weiterlesen

Tag der offenen Tür am Samstag, 11. Juli von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Zum 30. Juni schließen wir die umfangreichen Ausstattungsinvestitionen in…

Weiterlesen

Entgelt steigt zum 1. Juni 2015, Ausbildungsvergütung zum 1. August, Zusatzrente ab 2016

In einer intensiven Verhandlungsrunde, bei der die Gespräche…

Weiterlesen

Investition in die Zukunft

Im Rahmen der Investition in eine Ergänzung/ Neuausstattung der Lehrwerkstatt in Saarbrücken-Von der Heydt wurde auch der…

Weiterlesen

1. April: Regelung orientiert sich an der Mindestlohngesetzgebung

Weiterlesen

Verhaltener Optimismus im saarländischen Schreinerhandwerk

Mit der Frühjahrs-Konjunkturumfrage wollten wir Aufschluss über die aktuelle…

Weiterlesen

Konditionsvereinbarung

TOTAL Deutschland GmbH gewährt dem Bundesverband für das Tischler- und Schreinerhandwerk im Bundesverband Holz und Kunststoff…

Weiterlesen