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Kein Aus für die Sozialkassen

Es steht nun fest: Der Gesetzgeber hat den Fortbestand der Sozialkasse Bau um jeden Preis gesichert.

Mit Beschlüssen vom September 2016 und jetzt erneut am 25.1.2017 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Allgemeinverbindlicherklärungen von 2006 bis 2014, die als Grundlage für die Beitragsforderung der SOKA Bau dienen, rechtswidrig sind. Es blieb allerdings offen, welche Folgen diese Feststellungen haben würden. Sollten die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber ihre Beitragszahlungen an die Wiesbadener Kasse zurückverlangen können, selbst auch dann, wenn sie zuvor rechtskräftig zur Zahlung verurteilt wurden? Die Tarifvertragsparteien am Bau, das Bundesarbeitsministerium und das Bundesamt für Finanzaufsicht sahen die Existenz der SOKA Bau angesichts wahrscheinlicher Rückforderungsansprüche in angeblich dreistelliger Millionenhöhe in hohem Maße gefährdet. Eilig zimmerte man sich einen Gesetzentwurf, der rückwirkend die rechtsunwirksamen Allgemeinverbindlicherklärungen zum Gesetz erklärt. Verfassungsrechtliche Bedenken und die Rechte der eigentlich zu Unrecht veranlagten Betriebe spielten beim Beschluss im Bundestag am 26.01.17 angesichts der "herausragenden sozialpolitischen Bedeutung" der SOKA Bau keine Rolle.

Die Handwerksverbände (darunter erstmals auch der ZVR für die Raumausstatter), die mit der IG-Metall Tarifverträge abschließen und wegen zahlreicher Überschneidungstätigkeiten im fachlichen Geltungsbereich im ständigen Clinch mit der SOKA Bau liegen, haben allerdings eine Vereinbarung mit den Bautarifvertragsparteien getroffen, die zu ihren Gunsten eine einfachere und transparentere Abgrenzung schafft. Dies betrifft auch die saarländischen Wohnhandwerker und insbesondere die saarländischen Schreiner und Baufertigteilmonteure. In den nächsten Wochen muss die Vereinbarung konkretisiert werden, damit insbesondere die mittlerweile wieder häufigen Mahnbescheide gegen hiesige Mitgliedsbetriebe zurückgenommen werden und insgesamt die Mitglieder der Wohnhandwerker-Innungen für alle Zeit unbelästigt bleiben. Aufgrund anderweitiger Mitgliedschaft und vor allem aufgrund eines anderen Tätigkeitsprofils sind Wohnhandwerker keine Baubetriebe. Wir setzen darauf, dass nun alle aktuellen Streitigkeiten beigelegt werden können und willkürliche Beitragsforderungen der SOKA Bau der Vergangenheit angehören.

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