HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Musterschreiben zur Anwendung der Strompreisbremse

Bildnachweis: Andrey Metelev / Unsplash

Mittlerweile erhalten die Betriebe Mitteilungen Ihrer Stromlieferanten über die Anwendung der Strompreisbremse. Diese Mitteilungen müssen den entsprechenden Gesetzestext beachten, was leider nicht immer der Fall ist. Etwa weil der voraussichtliche Verbrauch falsch berechnet ist. Liegt der Verbrauch über 30.000 Kilowattstunden, berechnet sich des Entlastungskontingent auf der Basis von netto  0,13 € pro Kilowattstunde, unter 30.000 kWh mit brutto 0,40 €. Im ersten Fall gilt die Entlastung für 80 % des tatsächlichen Verbrauchs, im zweiten Fall bei 70 %.

Nachstehend nun ein Musterschreiben an den jeweiligen Energieversorger, wenn die individuelle Mitteilung zur Energiepreisbremse von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist:


Betreff: Vertragskonto 0000 111 222

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wir nehmen Bezug auf Ihre Mitteilung bezüglich Umsetzung der Energiepreisbremsen hinsichtlich unserer Verbrauchstelle in Musterstadt mit der Zähler Nummer 1234.

Ihre Information ist für uns nicht nachvollziehbar:

  • Laut Ihrer Rechnung vom  hatten wir im Jahr 2022 einen Gesamtverbrauch von kWh, im Jahr 2021 von kWh. Ein niedrigerer Verbrauch ist im laufenden Jahr nicht zu erwarten. Mithin greifen bei uns nicht die Regelungen für Entnahmestellen mit einem Verbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr. Vielmehr findet die Regelung Anwendung für Entnahmestellen mit höheren Verbräuchen. Ausgangswert ist demzufolge ein Netto-Preis von 0,13 € pro kWh gemäß § 5 Abs. 2 Z. 2 StromPBG.
  • Sie haben ein Entlastungskontingent von kWh angenommen, was einem Verbrauch von kWh entsprechen würde. Dies ist angesichts der Verbrauchswerte der Vorjahre völlig unrealistisch.

Wir bitten daher um Aufklärung und Neuberechnung des Abschlags.


WEITERE NACHRICHTEN

Mit einem Haushaltsdoppelbeschluss reagiert der Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar in seiner Herbst-Mitgliederversammlung auf die zum…

Weiterlesen

Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2020

Weiterlesen

Beim Tag des Handwerks auf dem Neunkircher Stummplatz wurde „Saarlands Schreiner-Superstar 2019“ gesucht – und gefunden: Junggesellin Hannah Grünbeck…

Weiterlesen

Nach der Beschlusslage in der großen Koalition soll für zwölf Gewerke die grundsätzliche Meisterpflicht ab dem 1.1.2020 wieder eingeführt werden. Die…

Weiterlesen

Mittlerweile zum 6. Mal war die Sparkasse mit ihrem Finanzcenter Am Neumarkt in Saarbrücken der großzügige Gastgeber für die Lossprechungsfeier im…

Weiterlesen

Lukas Löhnig aus Homburg heißt der Sieger beim Gestaltungswettbewerb der saarländischen Schreinerinnung im Rahmen der diesjährigen Meisterprüfung.…

Weiterlesen

Mehr oder weniger unmittelbar nach Aufhebung der Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk 2004 kündigte in meinem Betrieb etwa die Hälfte der…

Weiterlesen

Wohnhandwerker können ein (trauriges) Lied davon singen, wie viel zu viele Regeln, unangemessen hohe Abgaben und auch zu wenig Bauland die Preise…

Weiterlesen

44 Männer und drei Frauen erreichten das Ziel in der Sommergesellenprüfung 2019 im saarländischen Schreinerhandwerk.

Weiterlesen