HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Rentenversicherungspflicht für Anlage B

Mehr oder weniger unmittelbar nach Aufhebung der Meisterpflicht im Parkettlegerhandwerk 2004 kündigte in meinem Betrieb etwa die Hälfte der Mitarbeiter und machte sich selbstständig. Sie arbeiten seither unter anderem für mein Unternehmen auf eigene Rechnung. In aller Regel handelt es sich um  sogenannte Soloselbstständige.

Diese Gruppe muss man sich genauer anschauen: Sie haben kaum Interesse an der Entwicklung des Berufsstandes und an einer  Innungsmitgliedschaft. Lehrlingsausbildung kommt für sie nicht infrage. Dazu fehlt  ihnen oft die Ausbildungsberechtigung, aber vor allem passt die Ausbildung junger Menschen nicht zu ihrer Arbeitseinteilung. Diese Betriebe haben maximal Helfer, die zur Verfügung stehen müssen, wenn der Betrieb sie braucht. Die Betriebe wollen Ihre Arbeitszeiten nicht nach den Zeiten eines Lehrlings oder nach der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung richten. Wenn sie einen Auftrag haben, arbeiten sie zwölf Stunden am Tag – wenn keine Arbeit da ist, machen Sie Pause. Letztlich ist es wohl so, dass fast nur noch größere Betriebe ausbilden und die kleineren die Umstände  der Ausbildung scheuen, zumal sich für ein Bodenhandwerk oft nur schwächere Schulabgänger interessieren.

Aber zurück zu den Soloselbstständigen: Sie entziehen sich oft der Sozialversicherungspflicht. Krankenkassenbeiträge werden gerne aktiv runtergerechnet, Beiträge zur Berufsgenossenschaft spart man sich und der  Gesetzgeber lässt es sogar zu, dass Selbstständige in Anlage-B-Handwerken nicht  rentenversicherungspflichtig sind. Das trägt später zur sozialen Bedürftigkeit und aktuell zur Wettbewerbsverzerrung bei, ebenso wie die Befreiung von der  Mehrwertsteuerpflicht bei einem Jahresumsatz von unter 17.500 Euro – letztlich nichts anderes als ein Anreiz zur Schwarzarbeit!

Herzlichst, Ihr Michael Konrad,

Vorstandsmitglied der Innung für Parkett und Fußbodentechnik Pfalz-Rheinhessen-Saarland.

WEITERE NACHRICHTEN

„Es war nicht immer leicht, aber jetzt ist es geschafft!“, zeigt sich die 25jährige Junggesellin  Juana Klosa zufrieden mit ihrem Abschluss nach der…

Weiterlesen

Die letzten Wochen und Monate hat sich der Verband auf vielen Ebenen für seine Wohnhandwerker eingesetzt.

Weiterlesen

„Die diesjährigen Absolventen der Sommergesellenprüfung zeigten beeindruckende Leistungen in der Praxis“, so Claus Ames, Schreinermeister und Mitglied…

Weiterlesen

Ein Kommentar des Landeslehrlingswarts der saarländischen Schreiner, Peter Dincher aus Püttlingen.

Weiterlesen

Mit einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil hat das Arbeitsgericht Saarbrücken bestätigt, dass ein Arbeitgeber den tariflichen Mehr-Urlaub bei…

Weiterlesen

Eine neue Vorgabe der EU hat ein neues deutsches Gesetz und eine Änderung der AGB für Wohnhandwerker notwendig gemacht.

Weiterlesen

Es steht nun fest: Der Gesetzgeber hat den Fortbestand der Sozialkasse Bau um jeden Preis gesichert.

Weiterlesen

Das ARD-Mittagsmagazin besuchte am 30. November die Schreinerei Raphael Haas in Schwalbach. Am Beispiel des saarländischen Betriebs wurde…

Weiterlesen

Zwei sensationelle Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes vom 21.09.16 stellen das gesamte Sozialkassensystem in Deutschland vor die Existenzfrage.…

Weiterlesen