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Wohnhandwerker aufgepasst: Das kann jetzt teuer werden

Seit dem 9. November ist die neue Bußgeldkatalogverordnung in Kraft. Das neue Straßenverkehrsrecht belegt viele Vergehen mit höheren Bußen. Die Handwerkskammer des Saarlandes sieht für die Betriebe Mehrbelastungen und fordert Verbesserungen. Hier die wichtigsten Neuregelungen in Kürze.

Bildnachweis: inplan-media

Tempoverstöße: Bei Überschreitungen der zulässigen Geschwindigkeit ab 16 bis zu 20 Kilometer pro Stunde verdoppelt sich die Höhe der Bußgelder, innerorts von 35 auf 70 Euro und außerorts von 30 auf 60 Euro. Wie bisher droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometer pro Stunde ein Punkt in Flensburg. Deutlich härter bestraft werden erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bei mehr als 40 Kilometer pro Stunde innerorts drohen anstelle eines Bußgeldes in Höhe von 200 Euro und einem Punkt nun 400 Euro und zwei Punkte. Im Gegensatz zum Ursprungsentwurf ist ein Fahrverbot jedoch nicht schon bei einer Überschreitung von 21 Kilometer pro Stunde innerorts vorgesehen. Es gilt weiterhin die Grenze von 31 Kilometer pro Stunde innerorts und 41 Kilometer pro Stunde außerorts. Wiederholungstätern, die innerhalb eines Jahres ein zweites Mal mit mehr als 26 Kilometer pro Stunde zu schnell erwischt werden, wird ein Fahrverbot auferlegt.

Rettungsgasse: Das unerlaubte Durchfahren einer Rettungsgasse wird als neuer Tatbestand in den Bußgeldkatalog aufgenommen.

Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge: Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen innerorts Schrittgeschwindigkeit einhalten (4 bis 7, maximal 11 Kilometer pro Stunde). Verstöße werden mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt sanktioniert. Die Gefährdung von Fußgängern beim Abbiegen wird statt mit 70 mit 140 Euro und einem Punkt geahndet.

Falschparken: Wer sein Fahrzeug im Halte- oder Parkverbot abstellt, zahlt in Zukunft mindestens 25 statt aktuell 15 Euro. Bei einem Abstellvorgang, der länger als eine Stunde dauert und mit einer Behinderung verbunden ist, sind es künftig 50 statt 35 Euro. Wer in zweiter Reihe parkt, zahlt zukünftig 55 Euro. Wird eine Behinderung festgestellt, steigt die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt. Bei Gefährdung sowie einer Behinderung mit einer Dauer von länger als 15 Minuten werden 90 Euro und ein Punkt fällig. Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen steigen ebenfalls auf 55 Euro. Bei Behinderung oder einer Dauer von mehr als einer Stunde werden 70 Euro und ein Punkt fällig. Diese Auflistung ist nur ein kleiner Auszug aus den Regelungen, die sich je nach Ort und Dauer des Falschparkens sowie der festgestellten Behinderung oder Gefährdung weiter differenzieren. Gute Übersichten zu den neuen Regelungen bieten der ADAC, die Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum neuen Bußgeldkatalog sowie das Bundesgesetzblatt vom 19. Oktober 2021.

Verbesserungsbedarf sieht die Handwerkskammer des Saarlandes im Bereich von handwerksgerechten und berechenbaren Fahrzeugabstellregelungen in Städten und Gemeinden. Die aktuellen Regelungen können zu erheblichen Belastungen für Betriebe und deren Mitarbeiter führen. Die Handwerkskammer wird sich gemeinsam mit dem Zentralverband des deutschen Handwerks weiterhin für rechtssichere Abstelloptionen, etwa durch Lade- und Arbeitszonen, und ungehinderte Zugangsmöglichkeiten für die auch zukünftig notwendigen Handwerksfahrzeuge einsetzen.

Der ADAC in Person von Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand hat sich übrigens eindeutig positioniert: „Raserei darf niemals akzeptiert werden. Deshalb ist die deutliche Erhöhung der Bußgelder ohne Verschärfung der Fahrverbotsgrenzen aus Sicht des ADAC ein guter Kompromiss, der seine abschreckende Wirkung nicht verfehlen wird, aber nicht überzieht wie das zunächst geplante Fahrverbot, gegen das der ADAC eingetreten ist. Gleichzeitig muss aber sichergestellt werden, dass Kontrollen an Gefahrenstellen und damit auch das Risiko, entdeckt zu werden, erhöht werden. Nur so wird eine Verhaltensänderung erreicht werden können. Grundsätzlich verfolgen die Neuregelungen im Bußgeldkatalog das Ziel, die Sicherheit von Fahrradfahrern zu erhöhen. Das ist wichtig und richtig und wird vom ADAC unterstützt. Schwierig ist es jedoch aus Sicht des ADAC, dass wiederholte Eingriffe in den Bußgeldkatalog die Systematik insgesamt zerstört haben. Deshalb halten wir eine umfassende Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung für notwendig mit dem Ziel, sie durchgängig daran auszurichten, wie stark der jeweilige Verstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Vereinfacht gesagt: Je stärker die Gefährdung anderer, umso schärfer die Sanktion. So sollte es Punkte für Parkverstöße nur geben, wenn das Verhalten konkret gefährlich war. Es erscheint unverhältnismäßig, wenn das teilweise benutzen des Gehweges beim Parken über einer Stunde mit dem Eintrag in Flensburg verbunden ist. Den entscheidenden Impuls zu einer umfassenden Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung kann der Verkehrsgerichtstag im Januar 2022 in Goslar geben.“

 

Mehr Infos:

www.adac.de/news/einigung-bussgeldkatalog

www.bussgeldkatalog.org/lkw

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