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BGHM Grundlagenseminar: Teil 1

Jeder Unternehmer, dessen Arbeitnehmer bei der BGHM versichert sind, ist verpflichtet einmal an beiden Teilen des Grundlagenseminar (UNUN11 & UNUN12) und danach, spätestens alle 5 Jahre, an einem Fortbildungsseminar (UNUN60) teilzunehmen.

Am Dienstag, den 27. August 2024 bieten wir in Kooperation mit der BGHM nun das Grundlagenseminar UNUN11 - Teil 1 im Seminarraum der Verbandsgeschäftsstelle des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar, Von der Heydt, Anlage 49, 66115 Saarbrücken von 08:45 Uhr bis ca. 16:45 Uhr an.

Für entsprechende Verpflegung ist gesorgt. Das Seminar ist für Sie kostenlos!

Anmeldungen bitte per Onlineformular oder als Antwort auf diese E-Mail. (Bitte Name des Unternehmens, Name des teilnehmenden Unternehmers und Geburtsdatum des Unternehmers angeben)

Folgende Seminare werden im Jahr 2024 angeboten: (Auch hier ist eine Anmeldung über das Onlineformular bereits möglich)

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.


Seminarinhalte

Zielgruppe

Unternehmerinnen und Unternehmer (Betriebe bis 50 Mitarbeiter), Alternative Betreuung

 

Voraussetzung

Sie sind als Unternehmerin und Unternehmer eines Betriebes mit bis zu 50 Beschäftigten, die unmittelbar in das Betriebsgeschehen eingebunden.

Mit der Teilnahme am Seminar verpflichten Sie sich, die Qualifizierung innerhalb von zwei Jahren abzuschließen. Innerhalb dieser Frist werden Sie an den Motivations- und Informationsmaßnahmen persönlich teilnehmen, die Gefährdungsbeurteilung für ihren Betrieb erstellen.

 

Warum dieses Seminar?

Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und haben daher auch deren betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen.

Die DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit lässt Ihnen die Wahl zwischen der Regelbetreuung und der alternativen bedarfsorientierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (Alternative Betreuung).

Nachdem Sie die Qualifizierung zur Alternativen Betreuung abgeschlossen haben, können Sie Ihren Betrieb sicherheitstechnisch betreuen und über die Notwendigkeit und das Ausmaß einer externen Betreuung selbst entscheiden.

 

Ihr Nutzen

Sie sind in der Lage, Ihre persönliche Verantwortung im Arbeitsschutz umfassend zu erkennen und wahrzunehmen. Ihr Bewusstsein für das betriebliche Gefährdungspotenzial wird geschärft, Sie nutzen dazu die Erkenntnisse aus der von Ihnen durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Sie erkennen anlassbezogenen externen Betreuungs-bedarf und leiten die notwendige Beauftragung ein. Sie verbessern aktiv und kontinuierlich den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb.

 

Ziele des Seminars

Als Unternehmerin und Unternehmer können Sie den Nutzen des Arbeitsschutzes für Ihren Betrieb erkennen und nehmen Ihre Verantwortung im Arbeitsschutz aktiv und umfassend als wichtige Organisations- und Führungsaufgabe wahr.

 

Themen

  • Rechtliche Grundlagen - Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2
  • BGHM als Partnerin im Arbeitsschutz
  • Dienstleistungen der BGHM Mögliche
  • Betreuungsanlässe - Beratung durch externe Partnerinnen und externe Partner
  • Verantwortung als Unternehmerin und Unternehmer sowie Rechtsfolgen
  • Organisation des Arbeitsschutzes
  • Gefährdungsbeurteilung meineBGHM - Gefährdungsbeurteilung Online

Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3. Zunächst muss eine Gefährdungsbeurteilung im eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt.

 

Hinweis

Bitte wählen Sie einen Seminarort in Ihrer Nähe - eine Übernachtung ist nicht möglich.

Die Teilnahme an diesem Seminar berechtigt noch nicht zur Wahl des alternativen Betreuungsmodells nach § 2 Abs. 4 der DGUV Vorschrift 2 sowie deren Anlage 3.

Im Folgenden muss die Ausbildungsstufe II (Unternehmer - 2. Teil) absolviert werden.

Es muss eine Gefährdungsbeurteilung für den eigenen Betrieb angefertigt werden. Anschließend findet ein Abschlussgespräch mit Beratung zur Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilung mit einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter unserer Berufsgenossenschaft statt. Bei positivem Ausgang dieses Gesprächs wird die Berechtigung zur Alternativen Betreuung durch ein Zertifikat bestätigt. Sie bilden sich regelmäßig fort (mindestens alle fünf Jahre).

Weiterführende Informationen unter www.bghm.de, Webcode 827

Ansprechpartner unter www.bghm.de, Webcode 1230

 

Dauer

1 Tag von 08:45 Uhr bis 16:45 Uhr