HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Änderung der Mindestlohn-Dokumentationspflicht

Der Wirrwarr bleibt

Die Dokumentationspflichten zum Mindestlohn bleiben auch nach der jüngsten Änderung der entsprechenden Verordnung zum 1. August 2015 ein Ärgernis. Zunächst einmal bleibt es bei dem Grundsatz, dass bei allen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen und bei Beschäftigungsverhältnissen in Branchen, die in besonderem Maße für Schwarzarbeit anfällig sind, die Arbeitszeit zu dokumentieren ist und zwar mit Anfang und Ende der täglichen Arbeitszeit und nicht nur der bloßen Dauer. 

Es gibt jetzt aber neue Ausnahmen: die Dokumentationspflicht entfällt grundsätzlich ab einem verstetigtem monatlichen Entgelt von 2958 € (dies entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 348 Stunden bei einem Entgelt von 8,50 €) und nun mehr dann, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt brutto 2 000 Euro überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.

Zudem gelten die Aufzeichnungspflichten nicht für im Betrieb des Arbeitgebers arbeitende Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers. Die Ausnahme greift auch ein, wenn der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist und es sich z. B. um ein Familienmitglied des GmbH-Geschäftsführers handelt. Das hat gerade auch Bedeutung bei geringfügigen Beschäftigungen.

 

Problematisch bleibt jedoch, ob zum Beispiel Parkettleger oder Schreiner im weitesten Sinne zum Baugewerbe gezählt werden und damit per se aufzeichnungspflichtig sind. „Wir vertreten weiterhin die Auffassung, dass unsere Betriebe weder zum Baugewerbe gehören noch aus sonstigen Gründen für Schwarzarbeit anfällig sind“, so Wohnhandwerker-Geschäftsführer Michael Peter. „Aus diesem Grund sind unsere Mitgliedsbetriebe auch nicht aufzeichnungspflichtig.“

WEITERE NACHRICHTEN

Verleihung der höchsten Verbandsauszeichnung „Ehrennadel in Gold mit Eichenlorbeer“

Handwerker – Berater – Designer – Kontaktmanager - Problemlöser…

Weiterlesen

Verleihung der höchsten Verbandsauszeichnung „Ehrennadel in Gold mit Eichenlorbeer“

Edgar Arend wurde im Waderner Stadtteil Bardenbach geboren, wo er…

Weiterlesen

Festliche Veranstaltung mit Staatssekretär Jürgen Barke

Zwei engagierte Mitstreiter und langjährig verdiente Ehrenamtsträger in Innung und Verband…

Weiterlesen

Ohne schriftlichen Vertrag geht fast nichts mehr für Wohnhandwerker

In früheren Zeiten gab es das Haustürgeschäftwiderrufsgesetz. Man wollte den…

Weiterlesen

Parkettleger - und Schreinermeister Rolf Bickelmann neuer Obermeister

Rolf Bickelmann ist neuer Obermeister der Innung Parkett- und Fußbodentechnik…

Weiterlesen

Generationenwechsel bei den saarländischen Schreinern

Wirtschaftsverband und Fachinnung Holz und Kunststoff Saar haben eine neue Spitze.…

Weiterlesen

Raphael Haas Bezirksobermeister

Die Innungsbezirke Saarlouis und Merzig haben in einer gemeinsamen Versammlung ihre Fusion beschlossen. Als erster…

Weiterlesen

In der Versammlung des Innungsbezirkes Saar-Pfalz-Kreis wurde Schreinermeister Rolf Jung (49) aus St. Ingbert in seinem Amt als Bezirksobermeister…

Weiterlesen

IKK Südwest betont Bedeutung von Importarzneimitteln

Im Rahmen der Neuverhandlungen des Arzneimittel-Rahmenvertrages fordern Apotheker und…

Weiterlesen