Anmeldeschluss ist der 05. Februar 2016
Gewerbliche und kaufmännische Lehrlinge (Auszubildende) im Handwerk, die ihre Berufsausbildung bis 15. September 2016 beenden und deren Berufsausbildungsverhältnisse in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer des Saarlandes eingetragen sind, müssen Ihre Anträge auf Zulassung zu den Gesellen- und Abschlussprüfungen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Handwerkskammer des Saarlandes, Hohenzollernstraße 47-49, Postfach 10 13 31, 66013 Saarbrücken, bis zum 05. Februar 2016 einreichen.
Die Handwerkskammer des Saarlandes sendet allen Prüfungsbewerbern über ihre Ausbildungsbetriebe die Anmeldevordrucke rechtzeitig zu. Darüber hinaus sind auch Anmeldevordrucke bei der Handwerkskammer, Saarbrücken, Hohenzollernstr. 47-49, Telefon (Durchwahl): 0681/5809-122, erhältlich.
Anträge auf vorzeitige bzw. ausnahmsweise Zulassung zu den Gesellen- oder Abschlussprüfungen sowie auf Zulassung zu Wiederholungsprüfungen sind ebenfalls bei der Handwerkskammer erhältlich. Diese Antragsvordrucke müssen vollständig ausgefüllt und mit allen Unterlagen bis zum gleichen Tag vorliegen.