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Arbeitsmedizinische Betreuung

Innungsmodell entwickelt

Seit dem 01. Januar 2014 sind die Betriebe selbst verpflichtet, sich um die arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Mitarbeiter zu kümmern. Mit der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung (Pflicht- und Angebotsvorsorge) der Beschäftigten ist ein Arbeitsmediziner zu beauftragen, was über die Innung geregelt werden soll. 

Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) hat den arbeitsmedizinischen Dienst der Branche Holz (SAMD) eingestellt. Das Arbeitsschutzgesetz fordert nun von jedem Unternehmer die schriftliche Dokumentation der Gefährdunsgbeurteilung auch im arbeitsmedizinischen Bereich. Daraus ist dann der arbeitsmedizinische Betreuungsbedarf abzuleiten. Die Innung hat ein Modell entwickelt, dass im Rahmen der Mitgliederversammlung vorgestellt wird.

 

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Fragebogen zurb arbeitsmedizinischen Betreuung

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