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Drohende Überregulierung bei Holzprodukten

Im Vergabehandbuch Bund (VHB) findet sich der Vordruck 248, Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten. Danach ist ein Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen verpflichtet, anzugeben, ob er Holzprodukte verwendet, die 
- entweder nach FSC oder PEFC oder 
- in gleichwertiger Weise zertifiziert sind oder 
- die im jeweiligen Herkunftsland nach den dortigen Kriterien von FSC oder PEFC zertifiziert sind. 

Sofern keine deutsche FSC- oder PEFC-Zertifizierung vorliegt, muss der Nachweis der Gleichwertigkeit durch eine Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn vorgelegt werden. Hintergrund der Forderung im Vergabehandbuch ist der Umstand, dass so nachhaltige Forstwirtschaft weltweit unterstützt werden soll.

Bislang wurde diese Vorgabe im Vordruck 248 so verstanden, dass das verwendete Holz im jeweiligen Holzprodukt die entsprechende Zertifizierung aufweisen sollte. Es gibt allerdings mittlerweile Tendenzen, dass auch der Verwender des Holzproduktes oder der Hersteller eines Produktes aus Holz, zum Beispiel der Fensterbauer, selbst eine Zertifizierung nach den Standards von FSC oder PEFC nachweisen muss. Diese Auslegung des Vordruckes 248 und der entsprechenden Vergabetexte in den Ausschreibungsbedingungen würde dazu führen, dass vielfach Wohnhandwerker wie insbesondere Schreinerbetriebe und Parkettleger sich an öffentlichen Ausschreibungen nicht beteiligen könnten, wenn sie nicht selbst zertifiziert sind. Die Zertifizierer selbst haben naturgemäß ein großes Interesse daran, dass die Vergabebestimmungen in dieser restriktiven Form ausgelegt werden, damit sie ihre Zertifizierungen an mehr Betriebe verkaufen können. Zu allem Ärger gibt es auch öffentliche Baubehörden, die sich dieser mittelstandsfeindlichen und restriktiven Auslegung angeschlossen haben, so unter anderem die Berliner Senatsverwaltung. Das erklärt dann auch Meldungen wie kürzlich in Tischlerfachzeitschriften: „PEFC eröffnet Zugang zu öffentlichen Aufträgen – günstige Zertifizierung des Berliner Handwerk… Für 681 € jährlichen Eigenanteil können teilnehmende Betriebe umgehend von einer steigenden Nachfrage profitieren – nicht nur im öffentlichen Auftragsgeschäft.“

Solche Meldungen erwecken den falschen Eindruck, als sei die Zertifizierung des eigenen Schreinerbetriebes sinnvoll und bei öffentlichen Aufträgen unumgänglich. Der Wirtschaftsverband Holz und Kunststoff Saar und seine ihm angeschlossenen Innungen weisen die Darstellungen und Auslegungen der Zertifizierer entschieden zurück. Ein Marktvorteil ist nicht zu erkennen außer dem Vorteil für die Zertifizierer selbst. Mittlerweile werden kleine und mittelständische Handwerksbetriebe ohnehin durch Überregulierungen in europäischen und deutschen Normen, in bauaufsichtlich geforderten Zulassungen und in vielfältigen anderen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes so überfordert, dass viele Betriebe es schon aufgegeben haben, eigene Produkte herzustellen oder sich am Geschehen in bestimmten Teilmärkten zu beteiligen.

Demzufolge hatte der Wirtschaftsverband den im Saarland für öffentliche Ausschreibungen zuständigen Minister für Finanzen Stefan Toscani schon im letzten Jahr angeschrieben unter anderem wie folgt: „Durchaus teilen wir die Auffassung, dass Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen sollte. Aber bei Holz aus deutschen Wäldern gibt es angesichts des geltenden Nachhaltigkeitsgrundsatzes in Deutschland keinen Grund, auch noch die Verarbeiter dem Diktat der Zertifizierer zu unterwerfen. Auch bei Holzimporten gibt es genügend andere und ausreichende Mittel als die Zertifizierung der Holzverarbeitung. Demzufolge ist insoweit eine Erforderlichkeit nicht anzunehmen. Es gibt seit Jahren anerkannte Systeme, die es ermöglichen, dass importiertes Holz entsprechende Nachweise aufweist.  Die u. E. falsche Interpretation der Beschaffungsrichtlinien und des Formblattes 248 VHB im Sinne der Zertifizierer ist mittelstandsfeindlich und unverhältnismäßig.

Bitte sorgen Sie dafür, dass das Formblatt 248 des Vergabehandbuches Bund (VHB) geändert wird und dadurch bundesweit einheitliche Standards geschaffen werden, die den Interessen der mittelständischen Gewerbetreibenden ebenso gerecht werden wie den verständlichen Anliegen des Umweltschutzes und der Ressourcenschonung.“

Im April diesen Jahres erhielten wir dann die Antwort des Ministers durchaus in unserem Sinne: „Die von Ihnen dargestellten neuesten Auslegungen u. a. der Berliner Senatsverwaltung, dass im Sinne der lückenlosen Nachweisführung gemäß FSC-Standard zur Produktkettenzertifizierung auch das endverarbeitende Unternehmen zertifiziert sein muss, sind mir bekannt. Allerdings kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Verfahrensweise durch meine Hochbauverwaltung nicht praktiziert wird. Vom Bieter wird lediglich der Nachweis über die Verwendung von zertifizierten Holzprodukten gemäß Formblatt 248 VHB abverlangt. Ich kann Ihnen versichern, dass sich meine Hochbauverwaltung im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitskreise für eine Klärung der Thematik einsetzen wird.“

Der Verband will weiter an der Sache dran bleiben, um seine Mitgliedsbetriebe vor einer unnötigen Regulierung zu schützen. „Es kann einfach nicht angehen, dass selbst ein Betrieb, der vielleicht nur Fenster montiert, auch noch zertifiziert sein muss. Und es wirklich eine Zumutung, wenn ich nun auch noch als Meisterbetrieb im Möbelbau ein neues und weiteres Zertifikat bräuchte, um mich bei öffentlichen Auftragsvergaben bewerben zu dürfen“, so Verbandsvorsitzender Karl Friedrich Hodapp, selbst Chef eines Innenausbau- und Möbelbaubetriebes mit und 20 Mitarbeitern in Saarbrücken. „Irgendwann muss es einfach mal genug sein.“

Um Missverständnissen vorzubeugen: Wenn das Ausfüllen des Vordruckes 248 verlangt wird, muss der Anbieter natürlich einen Nachweis der Zertifizierung des verwendeten Holzes später (siehe die Formulierung im Formblatt 248: „Ich werdeHolzprodukte...“) beibringen. Dazu gehören unter anderem eine Dokumentation der Wareneingangskontrolle und tatsächlichen Materialverwendung sowie der Nachweis der Zertifizierung des verwandten Holzes selbst durch entsprechende Dokumente des Holzhändlers. Es bedarf dazu jedoch keiner Prüfung dieser Dokumentation durch eine dritte Stelle.

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