HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Einsatz von Subunternehmern II

Welche Nachweise können Subunternehmer liefern?

Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkasse Bau oder Mitgliedsbestätigung einer Innung? Was ausreicht, erfahren Sie hier. 

Subunternehmer können unter Umständen eine Freistellungsbescheinigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen bzw. der Sozialversicherungsträger vorlegen. Darin wird bescheinigt, dass der Subunternehmer überhaupt nicht umlagepflichtig ist oder seine Beiträge gemeldet und gezahlt hat. Während bei den Sozialversicherungsträgern, also den Krankenkassen und die Berufsgenossenschaften, ein solcher Nachweis dazu führt, dass der Generalunternehmer nicht haftet, ist eine Bescheinigung der SOKA Bau wenig aussagekräftig. Fallen zum Beispiel für den letzten Monat die Zahlungen an die SOKA Bau aus und kann die SOKA Bau bei dem Subunternehmer nichts mehr holen, kann sich die SOKA Bau erfolgreich an den Generalunternehmer halten, also an jeden, der einen eigenen Werkauftrag von einem Dritten ausführen lässt. Dies ist das Ergebnis der oben verschuldensunabhängigen Generalunternehmerhaftung.

 

Ausreichend ist daher neben der Unbedenklichkeitsbescheinigung auch eine Mitgliedsbescheinigung einer Schreinerinnung. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Innung tarifgebunden ist und über ihren Landesverband oder selbst direkt Mitglied ist im Bundesverband Holz und Kunststoff. Damit sind dann die Voraussetzungen für das Eingreifen der großen Einschränkungsklausel erfüllt. Diese Klausel stellt sicher, dass anderweitig tarifgebundenen Betriebe vor den Ansprüchen der Sozialkassen am Bau sicher sind. Demzufolge empfiehlt es sich für jeden Betrieb, der selbst Subunternehmer etwa zur Montage von Fenstern einsetzt, bei seinen Nachunternehmern darauf zu achten, dass diese ihrerseits ebenfalls Mitglied in der Schreinerinnung sind.

WEITERE NACHRICHTEN

Hohe bürokratische Hürden begleiten Arbeitseinsätze deutscher Handwerksbetriebe in Frankreich. Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie wurde nicht…

Weiterlesen

Zum 1. Januar 2018 treten umfangreiche Änderungen beim Werkvertragsrecht in Kraft. Erstmals wird im BGB dann unterschieden zwischen einfachen…

Weiterlesen

Wie im letzten Wohnhandwerker ausführlich berichtet, müssen deutsche Unternehmen bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich unter anderem auch…

Weiterlesen

Wieder ein erfolgreicher Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement lieferte die zweite Auflage eines Gesundheitstages der Fachinnung Holz und…

Weiterlesen

Die Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar  in den Räumen der Toyota Autowelt am Saarbrücker Ludwigskreisel  war…

Weiterlesen

Entscheidend sind COC-Zertifikate oder der Einzelnachweis bei öffentlichen Bauaufträgen oder der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen.

Bei…

Weiterlesen

Bei beanstandeten Materialmängeln bleiben Wohnhandwerker in der Praxis bislang auf den Aus- und Einbaukosten sitzen. Dies wird sich ab dem 1. Januar…

Weiterlesen

Hohe Luftfeuchtigkeit, Wasserdampf oder Spritzwasser sind alltägliche Begleiterscheinungen in unseren Bädern. Kein anderer Bereich im Wohnhaus ist so…

Weiterlesen

Es ist ja so eine Sache mit persönlichen Kundenversprechen und Unternehmensleitbildern. Manches, was sich gut anhört, wird in der Realität nicht…

Weiterlesen