Dies muss nicht nur in deutscher Sprache geschehen, sondern es muss auch eine Übersetzung ins französische vorliegen - und dies zudem bei einem französisch sprechenden und in Frankreich beheimateten Beauftragten. Wir haben nun von einem spezialisierten Rechtsanwalt aus Saarbrücken eine Übersetzung unseres bekannten Musterarbeitsvertrages vornehmen lassen und stellen diesen auf unseren Internetseiten unseren Mitgliedern zum Download zur Verfügung.