HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Gesetz zur Tarifeinheit in Kraft

Keine Auswirkung in der Konkurrenz der Wohnhandwerker-Tarifverträge zu den Sozialkassen

Die erheblichen Störungen und volkswirtschaftlichen Auswirkungen zahlreicher Streiks so genannter Sparten-Gewerkschaften in der Vergangenheit haben die große Koalition bewogen, auf Anregung der Arbeitgeberverbände aber auch der DGB-Gewerkschaften eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes auf den Weg zu bringen. Mit der sogenannten Tarifeinheit soll sichergestellt werden, dass in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrages derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Tarifvertragliche Bestimmungen kollidierender Tarifverträge müssen demgegenüber in einem Betrieb zurücktreten. 

Das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Gesetz sieht sich erheblicher Kritik ausgesetzt und wird mit Sicherheit Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) vertritt die Auffassung, dass die Änderung des Tarifvertragsgesetzes die Ordnungs- und Befriedungsfunktion von Tarifverträgen sicherstellt. „Für identische Personengruppen im Betrieb können nicht unterschiedliche Tarifvertragssysteme Anwendung finden. In diesem Fall muss sich ein Tarifvertrag durchsetzen. Dies ist der Tarifvertrag, an den die Mehrheit der Beschäftigten normativ gebunden ist.“

Insbesondere das Recht der Minderheitsgewerkschaft gegenüber den einzelnen Arbeitgeber oder dem Arbeitgeberverband zur Nachzeichnung, also zur Übernahme von Bestimmungen aus den Tarifvertrag der Mehrheitsgewerkschaft in das eigene Tarifvertragswerk, soll sicherstellen, dass die Tarifautonomie für alle Gewerkschaften gewahrt bleibt.

 

Auswirkungen des Gesetzes zur Tarifeinheit für das Wohnhandwerk sind nicht zu erkennen. Die Konkurrenzsituation zwischen Tarifverträgen etwa für das Schreinerhandwerk und das Baugewerbe verläuft nicht auf der betrieblichen Ebene. Zudem hat der Gesetzgeber durch die Privilegierung der gemeinsamen Einrichtungen und der Allgemeinverbindlicherklärungen im Tarifautonomie-Stärkungsgesetz im Jahr 2014 eine Anwendung der jetzt neuen Regelungen zur Tarifeinheit verhindert. Der Umstand also, dass in einem Betrieb kein Mitarbeiter Mitglied in der IG Bau ist und ein oder zwei Mitarbeiter Mitglied der IG-Metall sind, führt nicht dazu, dass im Sinne der Tarifeinheit nur noch die Tarifverträge mit der IG-Metall zur Anwendung kämen und die Ansprüche der Sozialkassen abgewehrt werden könnten.

WEITERE NACHRICHTEN

Hohe bürokratische Hürden begleiten Arbeitseinsätze deutscher Handwerksbetriebe in Frankreich. Mit der Umsetzung der Entsenderichtlinie wurde nicht…

Weiterlesen

Zum 1. Januar 2018 treten umfangreiche Änderungen beim Werkvertragsrecht in Kraft. Erstmals wird im BGB dann unterschieden zwischen einfachen…

Weiterlesen

Wie im letzten Wohnhandwerker ausführlich berichtet, müssen deutsche Unternehmen bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich unter anderem auch…

Weiterlesen

Wieder ein erfolgreicher Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement lieferte die zweite Auflage eines Gesundheitstages der Fachinnung Holz und…

Weiterlesen

Die Mitgliederversammlung des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar  in den Räumen der Toyota Autowelt am Saarbrücker Ludwigskreisel  war…

Weiterlesen

Entscheidend sind COC-Zertifikate oder der Einzelnachweis bei öffentlichen Bauaufträgen oder der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen.

Bei…

Weiterlesen

Bei beanstandeten Materialmängeln bleiben Wohnhandwerker in der Praxis bislang auf den Aus- und Einbaukosten sitzen. Dies wird sich ab dem 1. Januar…

Weiterlesen

Hohe Luftfeuchtigkeit, Wasserdampf oder Spritzwasser sind alltägliche Begleiterscheinungen in unseren Bädern. Kein anderer Bereich im Wohnhaus ist so…

Weiterlesen

Es ist ja so eine Sache mit persönlichen Kundenversprechen und Unternehmensleitbildern. Manches, was sich gut anhört, wird in der Realität nicht…

Weiterlesen