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Tarifabschluss im Saarland

Bildnachweis: Scott Graham / Unsplash

Sehr geehrte Mitglieder,

schon in der ersten Verhandlungsrunde mit der IG Metall zum gekündigten Entgelttarifvertrag im saarländischen Schreinerhandwerk konnten wir ein Ergebnis erzielen. Die Entgelte erhöhen sich ab dem 1. August 2021 um 2,5 % und ab dem 1. September 2022 um weitere 2,5 % mit einer Laufzeit bis zum 31. Mai 2023.

Hervorzuheben an diesem Abschluss sind die zwei Null-Monate zu Beginn, nämlich Juni und Juli. Denn die Kündigung des Entgelttarifvertrages durch die IG-Metall erfolgte zum 31. Mai. Über die Laufzeit von 24 Monaten betrachtet erfolgt aus Arbeitgebersicht eine moderate Erhöhung der Entgelte um 3,15 %. Dies liegt erheblich unter der gewerkschaftlichen Forderung von 5 % für eine Laufzeit von zwölf Monaten. In Eurobeträgen ausgedrückt erreicht das Eckentgelt für den 100 %-Mitarbeiter, also den typischen selbstständig arbeitenden Schreinergesellen, ab August 2021 einen Betrag von 2.938,17 €. Dies entspricht einem Stundenentgelt von 17,77 € gegenüber bisher 17,34 €. Zum September 2022 steigt dann die Vergütung im Monat auf 3011,62 € bzw. auf 18,22 € in der Stunde.

Bei den Ausbildungsvergütungen haben wir mit der IG Metall eine überproportionale Steigerung von 45 € im Monat im jeden der drei Ausbildungsjahre ab 1. August 2021 vereinbart und um weitere 45 € ab dem 1. August 2022. Damit wollen wir deutlich machen, dass die saarländischen Schreinerbetriebe die Auszubildenden ordentlich bezahlen und wir uns von der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung abheben. Wir hoffen, dass so die Ausbildung insbesondere im saarländischen Schreinerhandwerk eine attraktive Perspektive für ausbildungsinteressierte Jugendliche darstellt. Am Ende der Laufzeit erreicht das dritte Lehrjahr eine monatliche Vergütung in Höhe von 925 € gegenüber der gesetzlichen Vorgabe von lediglich 837,00 €!

An dieser Stelle sei auch daran erinnert, dass der Tarifabschluss nicht nur für die saarländische Schreiner gilt, sondern auch für Bestatter und Baufertigteilmonteure, im Falle der Bestatter natürlich auch in Bezug auf die Ausbildungsvergütung.

Das Verhandlungsergebniss und die zugehörige Entgeldtabelle finden Sie im geschützten Mitgliederbereich im Bereich Tarifverträge.

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