Auf den Zug sind nun sogar auch die Bestatter aufgesprungen, obwohl es dort nie eine Meisterpflicht gab. Mir drängt sich allerdings der Eindruck auf, als wäre der Wunsch nach einer Zulassungspflicht mehr eine Sache einer Funktionärsriege als der Basis der jeweiligen Gewerke. Mir ist keine Umfrage unter den Betrieben bekannt, die den Wunsch zur Wiedereinführung des Meisterbriefs als Zulassungsvoraussetzung im jeweiligen Gewerk bestätigen würde. Das liegt wohl auch daran, dass die wahren Probleme der Betriebe auf einer ganz anderen Ebene liegen, etwa bei der digitalen und kapitalkräftigen Konkurrenz. Der Wettbewerb durch Allein-Handwerker, die angeblich alles können, wird sich durch die Rückvermeisterung aufgrund des Bestandsschutzes, wenn überhaupt, erst in einer Generation auswirken. Daher ist es nicht zu erwarten, dass sich die Wettbewerbs- und die Ausbildungssituation durch die Rückvermeisterung ändern oder verbessern wird. Seit 2004 kam es nach meiner Einschätzung bei den Meisterschulen für Raumausstatter zu einer wesentlichen Qualitätsverbesserung. Wer jetzt einen Meisterbrief hat, kann gezielt damit werben und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal unter den vielen anderen eingetragenen Raumausstattern ohne jegliche Qualifikation. Meines Erachtens bewegt sich das Handwerk mit der Forderung nach Rückvermeisterung oder gar erstmaligen Vermeisterung zurück in die achtziger oder neunziger Jahre und nimmt die Herausforderungen der Zukunft nicht wirklich an.
Stefan Linke
Landesinnungsmeister, Innung für Raum und Ausstattung im Saarland