Im Februar 2023 gab es einen EU-Parlamentsbeschluss, dass „primäre holzige Biomasse“ als nicht förderfähig gelten soll und nach einer Folgenabschätzung ein Abschmelzen („Phase Down“) der Anrechenbarkeit auf erneuerbare Energien bis 2030 folgen soll. In den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und Rat am 30.03.2023 wurde dieser Parlamentsbeschluss nun nach massiver Kritik der Verbände korrigiert. Darüber hinaus legen die vereinbarten Regeln fest, dass Holz-Biomasse entsprechend ihres höchsten wirtschaftlichen und ökologischen Mehrwerts genutzt werden muss (sogenannte Kaskadennutzung).
Die Bundesregierung will laut Koalitionsvertrag bis 2030 50% erneuerbare Wärme erreichen. Dafür wäre es absolut kontraproduktiv gewesen, wenn nun auf Ebene der Europäischen Union die Anerkennung von Holzenergie als Erneuerbare Energie sowie ihre Förderfähigkeit ganz oder teilweise abgeschafft worden wäre.
Wie bekannt, nutzen ca. 75 Prozent unserer Mitgliedsbetriebe Holz als Energiequelle. Somit wäre zu befürchten gewesen, dass bei der nationalen Umsetzung der RED III-Beschlüsse durch die Nichtberücksichtigung der Energiequelle Holz zu Restriktionen gekommen wäre. Nun kommt es darauf an, dass auch die Bundesregierung die EU-Beschlüsse sachgerecht in der kommenden Biomassestrategie berücksichtigt.