HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Urlaubstage verjähren nicht automatisch

Das Urlaubsrecht hält für Arbeitgeber manche böse Überraschung bereit. Verfielen bisher schon aufgrund der Rechtsprechung Resturlaubsansprüche nur dann automatisch, wenn der Arbeitgeber ausdrücklich zum Jahresende auf diesen Umstand hinwies, hat nun das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Nachgang zu einer Entscheidung des EuGH entschieden (Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20), dass ohne einen entsprechenden Hinweis des Arbeitgebers die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers nicht nur nicht verfallen, sondern auch nicht verjähren. Eine dreijährige Verjährungsfrist beginne „erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallsfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat“, erklärte das Gericht. In einem Fall ging es um 101 (!) wegen Arbeitsüberlastung nicht genommene Urlaubstage einer Steuerfachangestellten aus mehreren Jahren.

Link: https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/verjaehrung-von-urlaubsanspruechen-2/

WEITERE NACHRICHTEN

„Saarlands Schreiner-Superstar 2023“ heißt Johann Hütter, ist 21, sehr talentiert, möchte jetzt aber lieber evangelischer Pfarrer werden. Wie sein…

Weiterlesen

Dieses Jahr hatte die vom Verband und Meisterprüfungsausschuss unabhängige Jury ein hartes Stück Arbeit zu leisten: Unter Vorsitz von Brigitte…

Weiterlesen

Ärger mit der Ampel ist nicht beigelegt.

Weiterlesen

Der gesetzliche Mindestlohn bringt die Tariflandschaft in Deutschland gehörig durcheinander. Das liegt unter anderem daran, dass die Gewerkschaften in…

Weiterlesen

In seiner neuesten Ausgabe stellen wir die leidenschaftlichen Holzarbeiter der Schreinerei Lütz vor, die auch Feuer unterm Dach nicht bremsen kann.

Weiterlesen

Die Sommerprüfungen der Wohnhandwerker fanden nach Christi Himmelfahrt ihren Anfang mit der Arbeitsprobe der Schreiner-Meisterschüler.

Weiterlesen

Gültig für die Gewerke Schreiner, Baufertigteilmonteure und Bestatter. Das Ergebnis vom 17.04.23 bedeutet unter dem Strich nach Berechnungen unseres…

Weiterlesen

Im Februar 2023 gab es einen EU-Parlamentsbeschluss, dass „primäre holzige Biomasse“ als nicht förderfähig gelten soll und nach einer…

Weiterlesen

Mittlerweile erhalten die Betriebe Mitteilungen Ihrer Stromlieferanten über die Anwendung der Strompreisbremse. Diese Mitteilungen müssen den…

Weiterlesen