HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Vorwärts in die Vergangenheit - Die Meisterpflicht macht nichts besser

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und einige seiner Mitgliedsverbände haben sich gemeinsam mit der großen Koalition auf die Agenda geschrieben, verschiedene Gewerke aus der sogenannten Anlage B1, die bis 2004 meisterpflichtig waren, wieder in die Anlage A der Handwerksordnung zurückzuführen und für diese wieder die abgelegte Meisterprüfung als Regelvoraussetzung für die Selbstständigkeit zu verlangen.

Bildnachweis: HKH Saar

Auf den Zug sind nun sogar auch die Bestatter aufgesprungen, obwohl es dort nie eine Meisterpflicht gab. Mir drängt sich allerdings der Eindruck auf, als wäre der Wunsch nach einer Zulassungspflicht mehr eine Sache einer Funktionärsriege als der Basis der jeweiligen Gewerke. Mir ist keine Umfrage unter den Betrieben bekannt, die den Wunsch zur Wiedereinführung des Meisterbriefs als Zulassungsvoraussetzung im jeweiligen Gewerk bestätigen würde. Das liegt wohl auch daran, dass die wahren Probleme der Betriebe auf einer ganz anderen Ebene liegen, etwa bei der digitalen und kapitalkräftigen Konkurrenz. Der Wettbewerb durch Allein-Handwerker, die angeblich alles können, wird sich durch die Rückvermeisterung aufgrund des Bestandsschutzes, wenn überhaupt,  erst in einer Generation auswirken. Daher ist es nicht zu erwarten, dass sich die Wettbewerbs- und die Ausbildungssituation durch die Rückvermeisterung ändern oder verbessern wird. Seit 2004 kam es nach meiner Einschätzung bei den Meisterschulen für Raumausstatter zu einer wesentlichen Qualitätsverbesserung. Wer jetzt einen Meisterbrief hat, kann gezielt damit werben und hat damit ein Alleinstellungsmerkmal unter den vielen anderen eingetragenen Raumausstattern ohne jegliche Qualifikation. Meines Erachtens bewegt sich das Handwerk mit der Forderung nach Rückvermeisterung oder gar erstmaligen Vermeisterung zurück in die achtziger oder neunziger Jahre und nimmt die Herausforderungen der Zukunft nicht wirklich an.

 

Stefan Linke

Landesinnungsmeister, Innung für Raum und Ausstattung im Saarland

WEITERE NACHRICHTEN

Die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) erfolgt aus Mitteln der Betriebe und aus Zuschüssen von Bund und Land. Aber leider…

Weiterlesen

In den ersten sechs Monaten 2022 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) laut IG Bau 9.251 Ermittlungsverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe…

Weiterlesen

Einmalig kann ein Arbeitnehmer bis Ende 2024 insgesamt 3000 € brutto gleich netto als Inflationsausgleichsprämie von seinen Arbeitgebern erhalten,…

Weiterlesen

Das Urlaubsrecht hält für Arbeitgeber manche böse Überraschung bereit. Verfielen bisher schon aufgrund der Rechtsprechung Resturlaubsansprüche nur…

Weiterlesen

Das betreffende Gesetz zur Begrenzung der Strompreise ist Ende Dezember 2022 verabschiedet worden und nunmehr in Kraft. Wie üblich liest sich das…

Weiterlesen

Pressemitteilung vom 21.12.2022 der Generalstaats­anwalt­schaft Berlin

Weiterlesen

Allgemein

Zwischen Maskenpflicht und Absonderungspflicht besteht keinesfalls ein Wahlrecht: Wer nicht aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund…

Weiterlesen

Verkündung im Bundesgesetzblatt: Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis 3.000 Euro

Weiterlesen

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu „Abmahnungen“ bezüglich der datenschutzwidrigen Einbindung von „Google Fonts“ auf den Webseiten unserer Betriebe.…

Weiterlesen