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Wer bezahlt die ÜLU?

Die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) erfolgt aus Mitteln der Betriebe und aus Zuschüssen von Bund und Land. Aber leider nicht gleich verteilt. Das sorgt für Diskussionsstoff.

Bildnachweis: HKH Saar

Seit vielen Jahren leistet die ÜLU einen unverzichtbaren Beitrag zur praktischen Berufsausbildung im Handwerk. Sie gleicht die unterschiedlichen Gegebenheiten in der betrieblichen Ausbildungspraxis aus und vermittelt Fertigkeiten, die dort aufgrund unterschiedlicher Betriebsgröße und zunehmender Spezialisierung zu kurz kommen. Regelmäßige Befragungen der Auszubildenden bestätigen den hohen Stellenwert der ÜLU für die spätere berufliche Praxis, insbesondere für die Gesellenprüfung. Der Umfang der ÜLU beträgt im saarländischen Schreinerhandwerk neun Wochen und erreicht damit bundesweit einen Branchenspitzenwert.

Die Finanzierung der ÜLU erfolgt aus Mitteln der Betriebe und aus Zuschüssen von Bund und Land. Leider gehört die sogenannte Drittelfinanzierung, wonach die Kosten gleichmäßig von den drei Finanzierungssäulen gedeckt werden, in das Reich der politischen Fantasiewelt. Dies zeigt ein Blick in die Jahresrechnung des Wirtschaftsverbandes Holz und Kunststoff Saar, dem Träger der ÜLU im saarländischen Schreinerhandwerk.

Kosten von 240.000 Euro im Jahr 2022 standen Einnahmen in Höhe von 156.500 Euro aus betrieblichen Gebühren, von 50.000 Euro (!) aus Zuschüssen von Bund und Land und von 10.000 Euro aus Zuschüssen der Berufsgenossenschaften gegenüber. Die Deckungslücke von 23.500 Euro übernahm als Träger der Wirtschaftsverband – und damit indirekt dessen Mitgliedsbetriebe!

Während die Betriebe für die Lehrgangswoche einen einheitlichen Gebührensatz von 140 Euro zahlen, lagen im Jahr 2022 die durchschnittlichen Lehrgangskosten pro Teilnehmerwoche bei 392,79 Euro. Die Zuschüsse von Bund und Land reichen also nicht aus, um auch nur annähernd eine Drittelparität zu gewährleisten. Das liegt zum einen daran, dass die ermittelten Lehrgangskosten mit Beträgen je nach Lehrgang zwischen 302 und 344 Euro erheblich zu niedrig angesetzt sind und zum anderen fördert der Bund ohnehin nur die Fachbildungslehrgänge, also diejenigen Lehrgänge, die für das zweite und dritte Lehrjahr vorgesehen sind. Die sogenannten Grundbildungslehrgänge, die bei den Schreinern fünf der neun Lehrgangswochen ausmachen, werden ausschließlich aus Landesmitteln gefördert. Diese Förderung schwankt allerdings in erheblichem Umfang, abhängig von der Anzahl der insgesamt landesweit in allen Handwerksberufen durchgeführten Lehrgänge. So konnte es passieren, dass der Wirtschaftsverband vom Land in 2020 einen Zuschuss von 107,05 Euro pro Teilnehmerwoche erhielt und in 2021 lediglich 10,47 Euro (!). Dass mit diesen Schwankungen eine seriöse Haushaltsplanung und Gebührenberechnung nicht möglich ist, leuchtet ein.

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