HERSTELLERSUCHE

Ort oder PLZ
Umkreis

Suche nach Dienstleistungen

Schließen

Websitesuche

Schließen

Benutzeranmeldung

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.

Anmelden

Schließen

Zum Hauptinhalt springen

Wege aus der Krise

Die Bundesregierung verlängert die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Betriebe bis zum Jahresende. Unternehmensberater Uwe Munkelt aus Sulzbach warnt: „Was im Frühjahr sinnvoll war, könnte jetzt ein Problem werden“.

Im Mai d.J. meldeten in Deutschland fast 10 % weniger Firmen Insolvenz an als im Vorjahr. Jedoch: „Aufgeschoben ist nicht aufgehoben“. Nach Aussage der Auskunftei Creditreform wird die Anzahl der verdeckt verschuldeten Unternehmen auf 550.000 in Deutschland geschätzt. Sollte die Insolvenzantragspflicht bis März 2021 verlängert werden, geht man von 700.000 bis 800.000 betroffenen Firmen in Deutschland aus. Munkelt: „Die Aussetzung der gesetzlichen Insolvenzantragspflicht, selbst wenn Sie jetzt nicht mehr für den Fall der Zahlungsunfähigkeit gilt, wird unweigerlich zu einer wirtschaftlichen Pandemie führen, denn zahlungsunfähige und überschuldete Firmen werden andere infizieren. Es kommt zu einer Kettenreaktion von Schieflagen, wobei die Schwachen, meist mittelständische Unternehmen, auf der Strecke bleiben werden.“ Viele Unternehmer nutzten die von der Regierung eingeräumte Zeit nicht, um Veränderungen im Unternehmen vorzunehmen, um ihren Betrieb zu retten und erfolgreich oder mit einem „blauen Auge“ aus der Krise zu führen. Viele warten darauf, dass der Hebel umgelegt wird und die Wirtschaft wieder anspringt. Bis das so weit sein wird, wird noch einige Zeit ins Land gehen und für viele betroffene Firmen wird es zu spät sein.

Den Unternehmern könne man nur raten, endlich ihre „rosarote Brille“ auszuziehen und zu handeln. Die Strukturen im Betrieb müssen überprüft werden, um Einsparpotentiale festzustellen. Die gesamte Kostensituation im Unternehmen muss auf den Prüfstand gestellt werden. Es gibt Stellschrauben im Unternehmen, die man bewegen kann oder muss, um ggf. aus der Krise zu kommen.

Der Weg zum Amtsgericht ist der letzte Schritt, den es zu vermeiden gilt. Bevor es soweit ist, sollte man sich die Hilfe eines fachkundigen Dritten sichern. Was Viele nicht wissen: Die Bundesregierung fördert die Beratungskosten eines bei der BAFA akkreditierten Beraters zu 50%. Der Eigenanteil für die Beratung kann gut angelegtes Geld sein, bevor der Insolvenzverwalter in der Tür steht.

Weitere Infos: www.bafa.de; www.mirat.de

WEITERE NACHRICHTEN

Die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) erfolgt aus Mitteln der Betriebe und aus Zuschüssen von Bund und Land. Aber leider…

Weiterlesen

In den ersten sechs Monaten 2022 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) laut IG Bau 9.251 Ermittlungsverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe…

Weiterlesen

Einmalig kann ein Arbeitnehmer bis Ende 2024 insgesamt 3000 € brutto gleich netto als Inflationsausgleichsprämie von seinen Arbeitgebern erhalten,…

Weiterlesen

Das Urlaubsrecht hält für Arbeitgeber manche böse Überraschung bereit. Verfielen bisher schon aufgrund der Rechtsprechung Resturlaubsansprüche nur…

Weiterlesen

Das betreffende Gesetz zur Begrenzung der Strompreise ist Ende Dezember 2022 verabschiedet worden und nunmehr in Kraft. Wie üblich liest sich das…

Weiterlesen

Pressemitteilung vom 21.12.2022 der Generalstaats­anwalt­schaft Berlin

Weiterlesen

Allgemein

Zwischen Maskenpflicht und Absonderungspflicht besteht keinesfalls ein Wahlrecht: Wer nicht aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund…

Weiterlesen

Verkündung im Bundesgesetzblatt: Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen der Arbeitgeber bis 3.000 Euro

Weiterlesen

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu „Abmahnungen“ bezüglich der datenschutzwidrigen Einbindung von „Google Fonts“ auf den Webseiten unserer Betriebe.…

Weiterlesen