≡ Stichwortsuche

Navigation
Zum Hauptinhalt springen
-

DRK-Ersthelferkurs

Dienstag, 13.06.2023 von 8.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr in Saarrücken-Von der Heydt

Unter dem Motto „Richtig helfen können – Ein gutes Gefühl“ lädt am 22.03.2023 die Schreinerinnung in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz KV Saarbrücken e.V. und der Berufsgenossenschaft Holz und Metall zu Ersthelferkursen ein.

Weiter Termine im Jahr 2023 sind am:

Anmelden können Sie sich nur über unser Anmeldeformular, da relativ viele Daten des Unternehmens und der Teilnahmer zur Abrechnung mit der BG und dem DRK benötigt werden.

Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Zahlung der Verpflegungspauschale pro Teilnehmer in Höhe von 20,- €. (Bankverbindung: Sparkasse: DE58 5905 0101 0000 0116 84 / Bank 1 Saar: DE06 5919 0000 0302 2210 06)


Inhalte des Kurses

Die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 25 Abs. 2 UVV BGV A1 erhalten haben. Die Zahl der betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfer sowie Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials richten sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach der Betriebsgröße und den vorhandenen betrieblichen Gefahren: in Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer, bei größeren Betrieben mindestens fünf Prozent der anwesenden Beschäftigten. Die Aus- und Fortbildung der Ersthelfer erfolgt durch von der Berufsgenossenschaft anerkannte Stellen – in unserem Fall bietet der DRK-Kreisverband Saarbrücken die Kurse an. Die Kosten für die Ersthelferausbildung werden von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall übernommen (außer Verpflegungspauschale).

Nach Abschluss des Seminares soll der Laie befähigt sein, die Durchführung lebensrettender Maßnahmen zu vermitteln. Anhand bestimmter äußerer Erscheinungsbilder oder leicht feststellbarer Symptome wie Blutungen, Atemstillstand, Blutkreislaufstillstand, Bewusstlosigkeit soll er die Gefahr für Gesundheit und Leben der Verletzten oder Patienten erkennen und ihr sicher begegnen können.

Die Lehrinhalte basieren auf Vorgaben, die zwischen Berufsgenossenschaften und Rettungsorganisationen abgestimmt wurden, wie das Verhalten beim Auffinden einer Person, Beachten der eigenen Sicherheit, Absetzen des Notrufs, Sichern der Unfallstelle, Retten aus akuter Gefahr und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Verletzungen wie Knochenbrüche, das Stillen bedrohlicher Blutungen, Verbrennungen, Vergiftungen oder auch Verätzungen.


 

Weitere Nachrichten

Mittlerweile erhalten die Betriebe Mitteilungen Ihrer Stromlieferanten über die Anwendung der Strompreisbremse. Diese Mitteilungen müssen den…

Weiterlesen

In seiner neuesten Ausgabe gibt unser Magazin Einblicke hinter die Kulissen der Möbelindustrie, um wertvolle Erkenntnisse für Wohnhandwerker zu…

Weiterlesen

Die diesjährige Konjunkturumfrage gibt wichtige Einblicke in die wirtschaftliche Lage der Wohnhandwerker vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, des…

Weiterlesen

Zwölf Schautafeln im Wald in Von der Heydt und ein pädagogisches Konzept sollen Schüler den Weg des Holzes vom Baum zum Schrank näherbringen.

Weiterlesen

Die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) erfolgt aus Mitteln der Betriebe und aus Zuschüssen von Bund und Land. Aber leider…

Weiterlesen

In den ersten sechs Monaten 2022 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) laut IG Bau 9.251 Ermittlungsverfahren im Bauhaupt- und Baunebengewerbe…

Weiterlesen

Einmalig kann ein Arbeitnehmer bis Ende 2024 insgesamt 3000 € brutto gleich netto als Inflationsausgleichsprämie von seinen Arbeitgebern erhalten,…

Weiterlesen

Das Urlaubsrecht hält für Arbeitgeber manche böse Überraschung bereit. Verfielen bisher schon aufgrund der Rechtsprechung Resturlaubsansprüche nur…

Weiterlesen

Das betreffende Gesetz zur Begrenzung der Strompreise ist Ende Dezember 2022 verabschiedet worden und nunmehr in Kraft. Wie üblich liest sich das…

Weiterlesen

Nachrichten